Ich habe mich hier ja schon ab und an als "Schisser" in Bezug auf die Erhaltung von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen geoutet und habe noch eine Frage zu dem bei mir nach dem Ende der Einfahrzeit (2000 km) anstehenden (von mir beabsichtigten) Ölwechsel.
Wenn ich mir das Öl vorher im Netz besorge und schöne originale oder auch nur original aussehende BMW-Flaschen bekomme (das ist ja nicht immer zweifelsfrei zu erkennen) und darin sich z.B. die von Heiko beschriebene "Zaunlasur mit Resten von Frittenfett und Nagellack" befindet, habe ich doch letztendlich die A.....karte. Eine Kontrolle bzw. Bestimmung des Inhaltes ist durch mich als Laie ohne Chemiebaukasten überhaupt nicht möglich. Der von mir beauftragte
führt dann den Auftrag aus und Vermerk natürlich die Eigenanlieferung des Öl's.
Danach fliegen mir Motorteile meines Rotziger beim freien Blasen um die Ohren oder nach 12000 km Fahrstrecke ist der Motor von innen mit "Unterbodenschutz" versiegelt. Ich lasse die Kiste zum
schleppen und der bzw. München schreibt mir "das von ihnen beim letzten Ölwechsel angelieferte Öl entsprach leider nicht der vom Hersteller vorgegebenen Spezifikation. Eine Gewährleistung oder Kulanz bei der Reparatur kommt somit nicht in Frage. Die Kosten für die notwendige Reparatur betragen 11.500 €".
Das wäre für mich der der Super-Gau und ich hätte aufgrund meiner Ölanlieferung noch nicht einmal die Möglichkeit zu sagen "das müssen sie mir aber beweisen", denn jetzt wäre ich in der Beweispflicht. Wenn der
mir die Soße eingefüllt hätte (die ich natürlich teuer bezahlen muss und deren Qualität ich auch nicht kenne) kann er sich auch anschließend (bei mir bis zu 4 Jahren) um den Kernschrott kümmern.
Sicher ist diese Frage theoretisch und ich will hier bestimmt kein "Fass aufmachen". Aber wie seht ihr diese konkrete Situation bei einem Neuwagen in der Garantie / Gewährleistung? Da ich meine Fahrzeuge i.d.R. nach 4 Jahren verkaufe kann mir die Zeit danach egal sein.