Beiträge von spine


    Wenn ich nun sagen, dass es nicht erlaubt ist oder wenn ich den Quittungston als 'illegal' identifiziere, ist doch letztendlich äquivalent ;)


    Mal ganz abgesehen davon, dass ein Beetle-Forum keine unumstößliche rechtliche Referenz ist, würde ich so nicht unterschreiben, dass die StVO das untersagt. Der Grund dafür ist simpel. Eigentlich alle (zulässigen !) Nachrüstalarmanlagen auf dem Markt besitzen eine e-Nummer und sind somit für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. Ferner erhält man immer (man berichtige mich, wenn ich falsch liege) eine extra Tröte und/oder hat zumindest die Möglichkeit zum Anschluss des Steuergeräts an die Hupe. Da diese Komponenten und deren Verwendung durch die EU-weite Zulassung nicht ausgeschlossen werden, folgt letztlich auch, dass der Quittungston über den akustischen Signalgeber nicht gesetzeswidrig ist. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kunde darüber im Rahmen des Erwerbs des Produktes oder im jeweiligen Handbuch informiert werden. So geschieht das etwa im Falle des Motorfernstarts.

    Die Schaltvorgänge sind beim DKG immer gleich. Allerdings ist der Start sehr brutal, da wird bei 4.000-7.500 U/min je nach Fahrzeug, Modell, Marke, einfach die Kupplung fliegen lassen.


    Eine sehr hohe Thermische Belastung hast du erst nach mehreren Starts hintereinander bei beiden Systemen...


    Erst nach mehreren Starts? Das wage ich zu bezweifeln, da bereits beim ersten Mal antriebsseitig das Pumpenrad mit etwa 3500 Touren dreht und das Turbinenrad stillsteht... Die Kräfte, die da wirken, sind nicht ohne und sollten im Wandler für einen ordentlichen Temperaturanstieg sorgen...

    Stammen diese Lichtkegel nicht schlicht und ergreifend von der "Stadtbeleuchtung" der LED-Scheinwerfer. Ich meine, gelesen zu haben, dass der Bereich vor dem Fzg. in der Stadt breiter ausgeleuchtet wird. Man müsste dann halt testen, ob diese Lichtkegel verschwinden, wenn man über die AB oder Landstraße fährt.