Da ich wegen den ganzen Diskussionen bzgl. erlaubt/nicht erlaubt verwirrt bin. Könntet Ihr mich bitte aufklären bzw. vielleicht wäre ja eine Zusammenfassung gar nicht mal schlecht
:
Ich habe einen:
F56 JCW
BJ (laut VIN Decoder www.etk.cc
12.01.2017
EZ: 05.2017
Alles Serie bisher. Nun soll es wahrscheinlich demnächst eine Klappenanlage geben, da das Auto bald nur noch privat eingesetzt wird
.
Nun meine Fragen:
1) Darf ich eine Klappen AGA überhaupt noch einbauen? Das die Klappe im normalen Straßenbetrieb nicht offen sein darf ist selbstverständlich.
2) Darf die Fernbedienung noch im Auto (vorne) mitgeführt werden? Sonst macht die Klappen-AGA gar keinen Sinn.
3) Wenn 1 + 2 erlaubt sind: Welche Klappen-AGA gibt es für mein Auto, die legal eingebaut werden dürfen.
Ich war neulich bei Maxi-Tuner für eine Leistungsmessung (an dieser Stelle nochmal ein Dankeschön Andreas! War ein schöner und informativer Vormittag - die Himbeerlimo war auch top
). Die Maxi-Tuner Klappenanlage ist, wenn ich es richtig verstanden habe, erlaubt und gefällt mir auch optisch schonmal sehr gut. Die Frage 2) hatte ich allerdings vergessen zu fragen.