die Anlage an sich hat eine Betriebserlaubnis, nur die Controler Einheit eben nicht.
Denn nur mit dem Einbau dieser Einheit kann die Klappe ja erst geöffnet werden (und sie bleibt offen).
Ist die Klappe zu und du kommst in eine Kontrolle (oder TÜV) ist die Welt in Ordnung. Die Fernbedienung darf ja "irgendwo" im Auto sein...
Bei der JCW ist der kleine Unterschied der, dass sie immer wieder schließt. Scheinbar ist das der kleine aber entscheidende Unterschied bei der Zulassung der Anlagen gewesen !?
Ich hab ne ABE für die Anlage, in dieser wird aber nichts von Klappensteuerung erwähnt - also ab und zu "einfach Klappe halten"