Ich verstehe mxbyr so:
Der JCWPro hat mit Klappe eine Zulassung bekommen, ohne einen Zusatz wie bei REMUS wegen der verschweißten Schraube usw...
Nur wird es das so wohl nicht mehr geben !
Die Änderung der Zulassung für Klappenanlagen sieht eine zweite Abschaltung vor :
Den Schalter (wird wohl eher ein Taster werden) im Kofferraum des F60 und somit zukünftig im F54 wohl auch.
Somit hast du zwei Einrichtungen die zu betätigen sind um die Klappe auf der Rennstrecke zu öffnen.
Dann steht eben in den Papieren sowas wie : ....bla bla bla mit deaktivierter Klappe durch Taster und Fernbedienung...bla und blub
Ich denk mal laut:
Wenn man dann eine Umgehung des Schalters einbaut, ist man soweit wie jetzt - die Betriebserlaubnis ist erloschen !
Und wenn es Schalter im Kofferraum gibt, weiß das jeder TÜV-Prüfer und alle anderen auch.
Ich geh schwer davon aus, dass jeder Prüfer den Schalter im Kofferraum anschaut und versucht ob die Klappenanlage UND VOR ALLEM DER SCHALTER nach dem Ausschalten der Zündung wieder in "Nullstellung" geht.
Was ist einfacher zu Prüfen, ein Schalter (mit oder ohne Umgehung) oder eine Schraube unterm Auto ??
Bitte nicht falsch verstehen, dies soll keine Angriff auf deine Aussage sein oder so !!!