Ich denke nicht, dass ich es übertreibe. Aber ich sehe keinen Grund mich zu beeilen, wenn einer bei 120 mit 150 ankommt und unbedingt vorbei will. Deine Argumentation kann man recht einfach umdrehen: Warum ist es für Dich okay, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, aber ich darf es nicht - wobei, wie gesagt, beim Rechtsfahren da schon noch etwas Interpretationsspielraum dabei ist. Bei dreispurigen Autobahnen: siehe §7 Abs 3c StVO)? Nur weil Du schneller fahren willst, bist Du da noch nicht im Recht. Und zum "Erzieher" werde ich nur, wenn einer von den Eiligen extrem zu dicht auffährt - denn dann kommt auch noch Gefährdung dazu.
Wenn ich links fahren will, ist das meine Sache und der Typ, der verantwortungslos mit 150 bei erlaubten 120 fährt ist nicht dafür da, mich verkehrstechnisch zu erziehen. Auch auf der linken Spur gilt die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Mmmmm...