Das wär schön. Dann müsste ich nicht so viel rumrechnen und testen, damit die Felgen auch auf dem F56 gefahren werden können. ![]()
Das mit der Lauffläche war früher mal so (nach § 36a StVZO für Fahrzeuge mit nationaler Zulassung). Heute haben die Fahrzeuge alle EG-Zulassung. (Dachte eigentlich, dass ist allgemein bekannt…)
Das schreibt die EG Richtlinie 78/549/EWG für EG-Fahrzeuge vor:
2.1. Die Radabdeckungen müssen bei fahrbereitem Fahrzeug (siehe 2.6 desAnhangs II), mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Räder die folgenden Anforderungen erfüllen:
2.1.1. In dem Teil, der durch die Radialebenen 30o vor und 50o hinter der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die Gesamtbreite (q)der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens (b) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen derKombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlagezu Anhang III angegeben sind, abzudecken.
Rad = Felge + Reifen = gar nichts darf überstehen, ausgenommen die Schrift vom Reifen oder eine Felgenschutzleiste.