Gilt die ABE von den Sparcos nur in Verbindung mit Serie oder auch wenn schon, wie in meinem Fall, Änderungen vorgenommen worden sind?
Alle ABE gehen von der Serie aus. Sobald was verändert wurde (Fahrwerk, Spurverbreiterung etc.) gilt die ABE nicht mehr. Hier mal wichtige Punkte, die in den meisten ABE so drin stehen und die Fragen beantworten sollten:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wurde also am Fahrwerk oder der Bremse was verändert, werden Felgen oder sonstige Teile - trotz ABE - per Einzelabnahme eingetragen. Denn in der ABE (oder auch einem Teilegutachten) wurde ja nur geprüft, ob die Felge in Verbindung mit dem Serienfahrwerk (- oder Bremse) passt. Der TÜV kann schließlich nicht jedes Fahrwerk das auf dem Markt ist in Kombination mit jeder Felge auf dem Markt prüfen.