War genau gestern mit dieser Frage beim TÜV, weil ich aktuell an einer Klappenanlage interessiert bin und das jetzt endlich mal aus 1. Hand erfahren wolllte. Bisher gibt es ja immer nur Hören und Sagen, egal ob Händler, Tuner oder Besitzer einer solchen Klappenanlage.
Als ernüchternde Antwort habe ich bekommen, dass die Fahrzeuge mit fernsteuerbaren Klappenanlagen dort vor Ort seit diesem Jahr keine HU mehr bekommen. Um eine HU zu bekommen muss die Klappe "mechanisch deaktiviert" werden/sein. D.h. nur Stecker ziehen allein oder mögliche Fernbedienung im Kofferraum zählt nicht. Zum Thema Bestandschutz hieß es, dass die Anlage immer schon nicht legal im öffentlichen Straßenverkehr waren und es somit auch keinen Grund für einen Bestandsschutz gibt. Dazu gibt es auch irgendeine EU-Verordnung.
/Edit: Ich stell mir das so vor, wie mit den Schalldämpfern beim Motorrad. Auf der Strecke oder auf Treffen wird die Klappe verstellt und auf öffentlichen Straßen wieder verriegelt.
Ich muss leider sagen, dass das Thema Klappe für mich damit fast gestorben ist. Mag ja sein, dass der TÜV A ablehnt und der TÜV B die HU erteilt. Aber das Theater und Zittern den richtigen TÜV zu finden oder durch eine Kontrolle zu kommen, ist es mir eigentlich nicht wert.