Nop, Irrglaube.
Das "Gefälligkeitsgutachten, geflissentliches Übersehen, nicht Kennen der aktuellen Rechtsnorm" was auch immer heilt nicht den Tatbestand, dass das Fahrzeug gegen aktuelle Gesetze, Vorordnungen, Normen verstößt und dadurch ggf. keine Betriebserlaubnis mehr hat.
Die Anlage war z.B. vor 1,5 Jahren legal, verstößt jetzt gegen aktuelle Rechtsprechung. Es ist Deine Aufgabe zu gewährleisten, dass das Fahrzeug die Gesezte und Vorschriften einhält. Du handels fahrlässig. Also Anlage nicht mehr legal, fahren ohne Betriebserlaubnis.
Die neue Anlage ist aktuell nicht legal, der TÜV stellt Dir aus Gefälligkeit, Unwissenheit ein Gutachten, TÜV, was auch immer aus. Ganz böse, jetzt liegt ggf. nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz vor.
So oder so, den Tatbestand möchtest Du bestimmt nicht mit der Polizei diskutieren.