Beiträge von hotknife

    Herzlichen Glückwunsch zum Kauf.


    Geil, der Hobel wird sofort entsprechend aufgemöbelt.



    Was ist den jetzt mit der Pro-AGA bzw. besser noch die Remus V2?
    Lass die Klappenanlage jetzt schon drunter bauen. Ich garantiere Dir, dass Du es sonst spätestens nach 1-2 Monaten nachholen wirst.


    Richtfunkmast auf dem Dach oder schon Sportantenne?


    Heckdiffuser mit Splitter hinten und Splitter vorne? O.k. muss jetzt nicht unbedingt sein.

    Nop, Irrglaube.


    Das "Gefälligkeitsgutachten, geflissentliches Übersehen, nicht Kennen der aktuellen Rechtsnorm" was auch immer heilt nicht den Tatbestand, dass das Fahrzeug gegen aktuelle Gesetze, Vorordnungen, Normen verstößt und dadurch ggf. keine Betriebserlaubnis mehr hat.



    Die Anlage war z.B. vor 1,5 Jahren legal, verstößt jetzt gegen aktuelle Rechtsprechung. Es ist Deine Aufgabe zu gewährleisten, dass das Fahrzeug die Gesezte und Vorschriften einhält. Du handels fahrlässig. Also Anlage nicht mehr legal, fahren ohne Betriebserlaubnis.


    Die neue Anlage ist aktuell nicht legal, der TÜV stellt Dir aus Gefälligkeit, Unwissenheit ein Gutachten, TÜV, was auch immer aus. Ganz böse, jetzt liegt ggf. nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz vor.


    So oder so, den Tatbestand möchtest Du bestimmt nicht mit der Polizei diskutieren.

    Das ist doch so was von egal, ob Eintragung oder nicht...


    Kannst sie 10 x eingetragen haben, das nutzt Dir nix, da die Eintragung nicht den Tatbestand "heilt", dass die Anlage im Straßenverkehr mit geöffneter Klappe und überschreiten der Grenzwerte zu laut ist.


    Da gibt es keine "amliche" Absegnung. Wenn die Rennleitung ein wenig Ahnung und Bock hat, dann bist Du eben fällig.


    No risk - no fun.

    Also die V2 (jetzt seit 25k drunter) ist im Kaltstart nicht sozialverträglich.


    Mein Wagen steht in einer großen Tiefgarage mit ca. 35 Einstellplätzen. Darüber stehen 4 große Mehrfamilienhäuser. Mein Einstellplatz ist ganz vorne am Eingangstor. Wenn ich den Hobel morgens anwerfe, dann kommen noch "freundliche Einwände" von Eigentümern die im 3 Stock am Ende der Tiefgarage Ihre Wohnung haben. Letze Woche habe ich wegen der Hitze 1 Std. früher am Morgen angefangen u. bin um 6.30 Uhr statt 7.30 Uhr gefahren. Der Nachbar fragte meine Frau dann am selben Tag, warum er denn jetzt schon 1 Std. früher aus dem Schlaf gerissen würde.


    Wenn meine Frau den Wagen anschmeißt und ich bin nicht schnell genug im Innenraum, dann ist das schon über die Schmerzgrenze.


    Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es klingt wenn noch die DP dranhängt. Wenn man nicht "autoaffin" ist, dann ist es wirklich ein klares no go.

    "alte" Remus V2 (nur bis LC erlaubt).


    4 verschiede individuell mit Fernbedienung wählbare Klappensteuerungen (auf, zu, 30% offen, 70% offen).
    Das gewählte setup bleibt im Gegensatz zur Pro-Anlage immer bestehen.


    Besorg Dir ne gebraucht V2. Dann morgens Klappe zu u. dann wenn Du von der Einfahrt weg bist, Klappe auf.

    Duck93, dann wird Dein Bekannter der Rennleitung aber die Erlaubnis erteilt haben. Das Durchsuchen und sei es nur der Kofferraum ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss bis auf wenige Ausnahmen - und die waren hier wohl in keinem Fall gegeben - nicht erlaubt.
    Die Fernbedienung für die Pro-Anlage haben die Jungs von der Trachtengruppe dann bestimmt bei der erlaubten Fahrzeugdurchsuchung gefunden.


    Freundlich sein, Angaben zur Person machen und weiter nichts sagen.
    Und nein, ich stimme einer Personen- und/oder Fahrzeugdurchsuchung nicht zu.


    Fast 100% der Personen in Fahrzeugkontrollen reden sich selbst um Kopf und Kragen. Und geben direkt nach der Fragestellung den Hinweis und ein Schuldeingeständnis.


    "Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?
    Ja, ja, ich war zu schnell".


    "Haben Sie Alkohl getrunken"
    1-2 Bierchen."


    "Das ist doch eine Klappenauspuffanlage?
    Ja, aber die ist Original und zugelassen."


    Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient die Kontrolle mit Fragestellungen, einen Verdacht zu erhärten – nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, ist diese Aussage schlicht falsch, „weil immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Die Beamten haben den Anfangsverdacht. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um den Fahrer zu überführen“.