Von meinem Bekannten der Bruder hat(te) einen S mit Pro AGA.
In HH gibt es mittlerweile extra eine Polizeiliche Einrichtung gegen Klappenanlagen & "Autoposer".
Alles rund um den Jungfernstieg & natürlich der Kiez war und sind immer sehr beliebt zum schnellen Gas geben.
Er musste seinen S abschleppen lassen & durfte die AGA wieder ins Original zurückbauen lassen.
Eine saftige Geldstrafe & und reichlich böse Blicke der Beamten waren die Folge als sie ihn angehalten haben.
Ganz zu schweigen von den Kosten für den Rückbau und den Aufwand und Ärger generell.
Als sie ihn da am Wickel hatten, haben die auch gleich das ganze Auto durchsucht...(Drogen, hohe Summe Bargeld, Waffen etc.)
Das ist in HH so gang und gebe wenn man wegen zu schnell oder generell mit auffälligen Wagen herumfährt.
Ein Abwasch
War natürlich alles negativ. Aber man rückt gleich ins ganz andere Licht...sehr interessant wie ich finde.
Er hatte aber auch selber Schuld, offene Klappe in HH = keine gute Idee
Er hatte sie um die 9 Monate dran ohne erwischt zu werden.
Natürlich ist er meist mit geschlossener gefahren.
TÜV war wohl kein Thema so wie ich das mitbekommen hatte, er kennt da aber auch jemanden der schon so einiges eingetragen hat.
Vorher Brille abnehmen und Sand in die Augen reiben
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Duck93, dann wird Dein Bekannter der Rennleitung aber die Erlaubnis erteilt haben. Das Durchsuchen und sei es nur der Kofferraum ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss bis auf wenige Ausnahmen - und die waren hier wohl in keinem Fall gegeben - nicht erlaubt.
Die Fernbedienung für die Pro-Anlage haben die Jungs von der Trachtengruppe dann bestimmt bei der erlaubten Fahrzeugdurchsuchung gefunden.
Freundlich sein, Angaben zur Person machen und weiter nichts sagen.
Und nein, ich stimme einer Personen- und/oder Fahrzeugdurchsuchung nicht zu.
Fast 100% der Personen in Fahrzeugkontrollen reden sich selbst um Kopf und Kragen. Und geben direkt nach der Fragestellung den Hinweis und ein Schuldeingeständnis.
"Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?
Ja, ja, ich war zu schnell".
"Haben Sie Alkohl getrunken"
1-2 Bierchen."
"Das ist doch eine Klappenauspuffanlage?
Ja, aber die ist Original und zugelassen."
Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient die Kontrolle mit Fragestellungen, einen Verdacht zu erhärten – nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, ist diese Aussage schlicht falsch, „weil immer die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Die Beamten haben den Anfangsverdacht. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um den Fahrer zu überführen“.