Beiträge von SirHenri

    Ok, ich verstehe was du meinst. Aber versetze dich mal in die Lage des Verkäufers. Woher soll der wissen, welche Begriffe und Ausstattungen du kennst? Soll er bei A wie ABS anfangen und bei Z wie Zentralverriegelung aufhören? Woher genau sollte er wissen, dass du unter Geschwindigkeitsregeglung mit Bremsfunktion was anderes verstehst als er? Hast du ihn gefragt, ob das aktiv oder adaptiv die Geschwindigkeit an den Vordermann anpasst?

    Wenn er darauf JA geantwortet hat, ja dann wäre es eine zugesicherte Produkteigenschaft, die nicht vorhanden ist. Aber ich wette, das hat er nicht.

    Ich habe den adaptiven Tempomaten, nutze ihn aber selten. Bei Regen: geht nicht, bei tiefstehender Sonne: geht nicht, bei Ausfahrt aus einem Tunnel: Bremsung. Zudem fahren die Vorausfahrenden meist so unkonstant, dass man laufend runterbremst und beschleunigt.

    Danke für deine Antwort und den Einblick in die Praxis - ich werde damit das Thema beenden.


    admin

    bitte schliesse diesen Thread - vielen Dank.

    das machen wir auf jeden Fall, auch - um dem Verkäufer ein Feedback zu geben ... mein Gedanke war, jemanden aus der Community zu finden, der ähnliches erleben durfte. Eine Rechtsberatung suche ich mir bei einem Profi.

    es geht um die fehlende Aufklärung bzgl. der unterschiedlichen Tempomat-Typen. Wenn du aber gar nicht weisst, das es verschiedene Typen bei BMW gibt, dann fragst/suchst du auch nicht danach. Ist es dir noch nie passiert, dass du etwas nicht wußtest und froh gewesen wärst, wenn du es vorab gewusst hättest bzw. dankbar warst, dass man es dir vorab erklärt hat ?

    siehe meinen Post vom 14.06. um 13:57 Uhr

    ich bin auch nicht auf der Suche nach Rechtsbeistand - da hast du etwas falsch verstanden. Ich will hier auch nicht Oberlehrerhaft rüberkommen. Wenn meine Frage für euch lächerlich rüberkommt - ok , damit komme ich klar. Sollte es aber jemanden in der Community geben, der ähnliches erfahren musste, wäre ich für seine/ihre Wortmeldung dankbar.

    Danke erstmal für eure Antworten.

    Um es deutlicher zu machen was Sachmangel u.a. auch bedeutet:


    Sachmangel 434 § BGB liegt vor,


    Auszug....


    ...wenn der Käufer aufgrund einer Formulierung zu einer berechtigten Fehlannahme kommt, weil:


    - Die Beschreibung unklar oder missverständlich war (in diesem Fall "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion")

    - Der Händler keine Klarstellung vorgenommen hat, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass du es anders verstanden hast


    Sachmangel wegen Aufklärungspflichtverletzung


    § 241 BGB Treu & Glauben


    - wenn du nicht fachkundig bist

    - der Begriff objektiv missverständlich ist

    - keine Erklärung erfolgt


    dann kann eine Verletzung der vorvertraglichn Aufklärungspflicht vorliegen...


    was sagen die Gerichte dazu


    "Wer als Verkäufer weiß oder erkennen kann, dass der Käufer eine technische Ausstattung missversteht, muss diesen Irrtum aufklären"

    (OLG Düsseldorf, Az. I-3 U 40/14)

    Hallo zusammen,

    wenn man neu im BMW bzw. MINI-Universum ist, dann sind einem die Begrifflichkeiten nicht so geläufig wie einem "alten Hasen". Nun ist es uns passiert, dass wir von einem 15 Jahre alten Peugeot 207cc auf das Mini Cabrio mit John Cooper Works Trim-Ausstattung umgestiegen sind. Die Ausstattungsliste war fast 2 Seiten lang und unter anderem war dort auch der Begriff "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion" aufgeführt. Hört sich im ersten Moment ja super an und lässt einen Laien vermuten, das in einem modernen Fahrzeug ein Tempomat verbaut wurde, der auch den Abstand zum Vordermann automatisch regelt (Bremsfunktion). Dem ist aber leider nicht so, denn diese Bremsfunktion wird lediglich zum Regulieren bei z.B. bei abschüssiger Fahrbahn und Einhaltung des vorgegeben Tempos tätig.Nix mit Regelung des Abstands zum Vordermann - das darf man schön weiterhin selbst erledigen - Mist. Dies wurde im Verkaufsgespräch leider vom Verkäufer nicht erwähnt bzw. die unterschiedlichen Tempomat-Pakete (einfacher Tempomat, Tempomat mit Bremsfunktion oder adaptiver Tempomat ) erklärt.

    Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung ist technisch nicht vorhanden.

    Somit gäbe es folgende Möglichkeiten: Nachrüstung (teuer und aufwendig und macht das BMW überhaupt w/Garantie Haftung etc.), Preisminderung oder sogar Rückabwicklung.


    Ihr könnt vielleicht unsere große Enttäuschung nachvollziehen ..wie würdet ihr damit umgehen bzw. ist euch das auch schon passiert ?