Vor kurzem mussten wir beim Kauf eines MINI auch eine Zusatzvereinbarung beim Händler unterzeichnen, dass das Fahrzeug mind. 6 Monate und 4.000 km auf den Käufer angemeldet bleibt.
Wenn der Umweltbonus beim Neuwagen noch nicht beantragt wurde, ist das laut BAFA auch für junge Gebrauchtwagen (nicht älter als ein Jahr und nicht mehr wie 15.000 km) möglich. Allerdings sind private Kaufverträge nicht förderfähig und der Kaufpreis darf 80 % Bruttolistenpreises inkl. Sonderausstattung nicht übersteigen, zusätzlich muss der Herstelleranteil (brutto) abgezogen werden. Wären nach meiner Rechnung 60.000 * 80 % = 48.000 - 2.250 * 1,19 = 45.322,50 €
Umweltbonus gäbe es aktuell für junge Gebrauchte dann 3.000 €, bei der angegebenen Haltedauer von 6 Monaten würde da aber wahrscheinlich eher der Satz ab 2024 in Höhe von 2.400 € greifen.
Wirklich erschließen tut sich mir das Vorgehen nicht ganz, aber er wird sich schon was dabei gedacht haben. Wie auch immer, ist ja nicht ganz das Thema hier ![]()