Der Serviceeintrag wird also selbständig berechnet und gibt an wann die Bemsbeläge gewechselt werden müssen.
Dabei frage ich mich, ob das auch mit der tatsächlichen Abnutzung übereinpasst. Vielleicht hätte ich bis zum Verschleißmelder noch Zeit.
Und um den Serviceeintrag für die Bremsbeläge zu machen, muss wieder eine Meldung nach München gehen?
Ich kenne das von anderen Herstellern nur so, dass die Bremsbeläge nichts mit dem Serviceheft zu tun haben und bei Erreichen der Verschleißgrenze getauscht und nicht dokumentiert wird. Daher ist auch unerheblich, wer die Bremsbeläge tauscht.
Genau - das ist auch hier nicht wesentlich anders. Ich verstehe es so:
Im Unterschied zu BMW wird bei Mini F56/54/55/57 nicht eine Restlaufzeit angezeigt, solange Bremsverschleissanzeige noch nicht an-/durchgeschliffen.
Erst dann meldet sich die Serviceanzeige. Diese gibt eine Restlaufzeit an, die aber je nach Bremsanforderung nur als grobe Vorgabe genommen werden sollte.
Das Wechseln kann theoretisch jede Werkstatt machen, sofern Leasinggeber einbezogen wurde. Es ist nur der Original Verschleissanzeiger auf einer Seite als Ersatz notwendig. Dann lässt sich das System einfach resetten. Danke @Niekcarfreak
Ins elektronische Serviceheft wird nach meinem Wissen überhaupt nichts zu den Bremsbelägen abgelegt.
Nur Bremsflüssigkeitswechsel - der schon. Der ist zum Glück nicht so häufig notwendig wie die Beläge.