Den gleichen Ärger habe ich aun auch. Mein Anwalt wird nun folgendes machen: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Händler per Einschreiben auffordern binnen 2 Wochen zu liefern. Nach den 2 Wochen kann ich dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensesatz (25% des Kaufpreises) zuzüglich 5% Verzugsschaden geltend machen. Wenn der Mini also teurer geworden ist und/oder es die staatliche Prämie nicht mehr gibt, muss der Mini-Händler zahlen. Holgi: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach zum Anwalt gehen
Bin gerade keine Rechtsgelehrter aber welcher Schaden ist denn entstanden wenn nichts geliefert wurde. Deinem Anwalt kann es ja egal sein ( Die Vers zahlt Ihn ja) , bzw. Wie ist der Händler denn auf diese Forderung eingestiegen bzw. gibt es schon ein Feedback.