Vielleicht dazu mal eine Frage. Ich verkaufe meine Autos immer mit herstellereigenen Gebrauchtwagengarantie, bei BMW/Mini wäre das die EuroPlus. Ich höre jedes Mal bei der Inzahlungnahme, wenn ich erwähne, dass das Auto noch 1 oder 2 Jahre diese Gebrauchtwagengarantie hat, "das bringt uns nichts". Kannst du das vielleicht mal aus der internen Sicht erklären? Wenn ich das Auto privat verkaufe geht die Garantie auf den neuen Besitzer über. Wenn der Händler das Auto in Zahlung nimmt, dann erlöscht die Garantie? Wieso bekomme ich die dann nicht wieder ausgezahlt? Oder würde ich das, wenn der Händler das nicht selber einstreichen würde?
Wenn ich den von hotknife verlinkte Garantie Bedingungen lese dann ist die Weitergabe der Garantie schon möglich, aber eben nicht beim Ankauf durch Händler/Wiederverkäufer, denn die müssen ja auch eine
Gebrauchtwagen Garantie vergeben. ( mittlerweile sogar versteuern und gewissen Vorausetztungen, die ich aber nicht genau kenne, hängt wohl mit den Verkaufspreis des Gebrauchtwagen zusammen ob inkl. Garantie od. mit zu kaufende Garantie)
Eine Garantie Verlängerung macht ja für den eigennutzen Sinn u. dann evtl. auch im verkauf. sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind.
Jeder Händler muss versuchen den anzukaufenden Wagen so günstig wie möglich zu bekommen.