Hi @JumboHH,
ich meine mich zu erinnern, dass Michi aus Österreich kommt.
Und auch nur aus meiner Erinnerung, ist die Rechtslage in Ö zwar ähnlich, aber nicht gleich. Die Schadensabwicklung ist anders, der wirtschaftliche Totalschaden liegt früher vor (in D "Reparaturwürdigkeit" bei 130% des Wiederbeschaffungswertes, in Ö bereits bei 110% wirtschaft. Totalschaden). So weit so gut, aber dann kommen aber auch noch so Dinge wie "objektiver Minderwert", d.h. es gibt nicht zwangsläufig den Wiederbeschaffungswert in Geld ausgezahlt.
Wie gesagt, alles nur aus meiner dünnen Erinnerung. Und bitte auch eher als Ergänzung zu Deinem Beitrag sehen. ![]()