Kristina kann gerade nicht. Sie ist bestimmt noch aufgeregt, flummilich und voll im Schock(i)Fieber. ![]()
Beiträge von Pastis
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Glückwunsch Frau und Herr @derbysk.

Sehr, sehr schick.
Perfekt für eine Frau. 
Und diese Felgen...
ich sollte mir auch einen MINI kaufen, auf und zu dem die passen. 
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Das ist für mich ein weiterer Grund mich jeglichen weiteren Softwareupdates verweigern werde.´
Naja, kommt ja immer darauf an, warum ein Softwareupdate ansteht.
ZitatUnd ICH habe keine Lust hinterher die Funktionen wieder so hinzubekommen wie es gewohnt bin.
So dramatisch ist das ja nun auch wieder nicht. Das übt auch mit den Funktionen umgehen zu können.
Das alles ist aber nicht Grund dieses Threads, das wäre ja eher eine Grundsatzdiskussion. Mich interessiert hier, ob etwas kaputt ist oder jemand anders auch das "Problem" hat, ob ich etwas übersehe oder, oder, ...
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Ja, tutti kompletti aus.
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Hallo,
ich dachte, ich verblöde langsam (noch mehr), aber bei unseren beiden MINI ging seit dem Softwareupdate das Tagfahrlicht nicht mehr.
Ich dachte zuerst, es sind irgendwelche Einstellungen, da die ja eh alle weg sind nach dem Update.
Nachdem ich die Suche bemüht habe, hab ich wiedergefunden, was ich gesucht und in Erinnerung hatte bzgl. Clubman - MINI F54 - Fahrlichtautomatik und bin zum X-ten Mal draußen gewesen zum Ausprobieren.
Auf Schalterstellung A ist jetzt das Tagfahrlicht aus, Fahrlicht geht an, wenn dunkel draußen.
Auf Schalterstellung 0 ist das Tagfahrlicht an, ob das dann auf Fahrlicht wechselt wie beim Clubman, wenn es dunkel ist, muss ich noch probieren.Ehrlich, alle anderen Einstellungen hab ich durch und nix gefunden.
Kann es sein, dass mit dem Update die Einstellung auch beim F56/F55 so geändert wurde, wie sie beim Clubman ist?
Oder was übersehe ich? -
Na, wenn Du meinst ....
ich bin dann mal raus. -
Kristina @Neuling, da ich gerade nicht weiß, ob und wann ich morgen online bin oder schreiben kann, ich wünsch Dir schon jetzt eine aufregende, tolle Herzklopfenabholung.

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Ersetze "Selbständiger" (umgangssprachlicher Gebrauch) durch "Gewerbetreibender", dann kannst Du u.U. das Fahrzeug "gewerblich zulassen" und hast dann steuerlich andere Möglichkeiten das Fahrzeug als Teilnutzen geltend zu machen. Dazu bedarf es keiner GmbH, AG o.ä. - das weiß ich aus langjähriger beruflicher Erfahrung.
Aber gut, gehört nicht hierher.

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Aha?
@mini3 meint vermutlich, wenn das Fahrzeug eine "gewerbliche Zulassung" bekommen soll. Dann benötigt man, auch als Freiberufler/Selbständiger zusätzliche Papiere wie z.B. Gewerbeanmeldung, Kammernachweis (z.B. Notar-, Ärztekammer).