Ersetze "Selbständiger" (umgangssprachlicher Gebrauch) durch "Gewerbetreibender", dann kannst Du u.U. das Fahrzeug "gewerblich zulassen" und hast dann steuerlich andere Möglichkeiten das Fahrzeug als Teilnutzen geltend zu machen. Dazu bedarf es keiner GmbH, AG o.ä. - das weiß ich aus langjähriger beruflicher Erfahrung.
Aber gut, gehört nicht hierher. ![]()
, coole Aktion