Hallo Otis,
man kann heute froh sein das man noch selber schrauben darf und seinen Wagen selbst einem Sachverständigen vorstellen darf
Am liebsten wollen sie es von einem Tuner durchgeführt und vorgestellt bekommen.....
Aber es ist ja wie es ist.......
Dein Gutachter hat natürlich in der Sache schon Recht:
Bislang hattest Du nur die Eibach Federn als Änderung, dafür gibt es eine ABE in Vebindung mit dem original Fahrwerk und Rädern.
Nun hast Du im Grunde drei Sachen am Auto verändert:
1. Gewindefahrwerk
2. Spurplatten hinten 12 mm
3. Spurplatten vorn 10 mm
Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis müsste er die Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit dem Fahrwerk und einer geänderten Spurweite des Autos untersuchen und dokumentiern / genehmigen.
Dazu hat er schlicht keine Lust, also bittet er Dich die Spurweite gleichmäßig (VA+HA gleiche Spurplatten) innerhalb der Toleranz von 2% zu erhöhen und wäre dann ggf bereit unter Vorlage der Teilegutachten eine Änderungsabnhme gem §21 Abs. 19 vorzunehmen, wobei er dann die Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit dem Gew.-FW und! der gleichmäßigen Spurweitenänderung begutachtet. Dann muss er noch die geänderte Höhe des Fahrzeugs vermessen und Fotos zur Dokumentation machen.
Bis 2016 waren solche Änderungsabnahmen noch recht geschmeidig.....