Super danke! Leider noch nicht ganz eindeutig für mich, da ich meine THG Quote ja nicht verkaufe sondern abtrete und im Gegenzug eine Prämie erhalte.
Einkünfte aus sonstigen Leistungen sind in der oben zititierten Quelle angegeben.
Danke für die Quelle!
Hier ein Zitat aus der oben genannten Quelle:
Wichtig: Wenn die Einnahmen aus den sonstigen Leistungen abzüglich der Werbungskosten unter 256 Euro liegen, bleiben diese Einkünfte sogar vollständig steuerfrei. Betragen die Einkünfte aus Leistungen dagegen 256 Euro oder mehr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.
Damit hat sich das Thema für mich erledigt. Die THG Quote kann nur für ein E-Auto welches in Betrieb ist (angemeldet usw.) abgetreten oder verkauft werden. Die Werbungskosten die für den Betrieb meines Mini Cooper SE und damit für den Erhalt der Prämie/Quote notwendig sind, betragen laut ADAC 687 € pro Monat. Da kann die Prämie aber noch deutlich steigen
(Anders sieht es natürlich für einen Gewerbetreibenden aus, der diese Kosten bereits absetzt.)