Die aufgeführten Quellen sagen zwar, dass sich die Gesetzeslage ändert, aber ich hab leider nicht gefunden, WIE sie sich ändert. Folgende Fragen stehen aus meiner Sicht an, um Licht ins Dunkel zu bringen:
- Wird die zulassungsrelevante Geräuschmessung bei der Vorbeifahrt strenger (mehrere Gänge/ Geschwindigkeiten/ Lasten), sodass das Betriebsfenster für offene Klappen zwar enger wird, aber immer noch zulässig ist?
- Gilt das neue Gesetz nur für NEUfahrzeuge und angebotene AGAs ab Werk?
- Wie sieht es auch mit Fahrzeugen, die VOR 2016 gebaut wurden und NACH 2016 mit Hersteller- oder Tuning-AGAs nachgerüstet werden?
- Darf es nach wie vor Klappen-AGAs geben, diese dürfen lediglich nicht mehr "manuell" (also per Knopfdruck) immer offen sein? (Dann wären Klappen denkbar, die z.B. bei Vollgas automatisch öffnen)
- Bislang sind Klappen-AGAs ohnehin nur im geschlossenen Zustand straßenverkehrstauglich. Ist es trotzdem künftig erlaubt, eine Klappen-AGA zu verbauen, die lediglich abseits der öffentlichen Straßen offen gefahren werden darf?
Ich hoffe, wir können diese Fragen in diesem tollen Forum
zusammentragen. Dann gäbe es, so glaube ich, etwas mehr Transparenz zur Frage: Klappen-AGA ab 2016.
@01goeran : Sollte das Thema "Neue Gesetze zu Klappenauspuffen" in einen neuen Thread?
Ich freu mich auf die Diskussion mit euch! 