Sorry für die Verwirrung, das war mein Fehler!
es war mehr eine interessante Diskussion als ein Verwirrspiel. Das macht das Forum doch aus, dass man sich hier gegenseitig hilft
Ich habe ja auch dazu gelernt, ich hatte nicht mitbekommen, dass sich die Bestimmungen für den Aufkleber geändert haben.
Aber dann mit solcher GJ-/Winter Bereifung nicht nach Italien fahren, dort gelten hierzu andere Gesetze
ich bin ja nicht der erfahrende Winterreisende, aber es kann doch nicht sein, dass derjenige, der von München über Salzburg nach Mailand (innerhalb der EU) fährt, sich mit seinen WR/GJR nach wechselnden Vorschriften richten muss. Winterreifenpflicht ja/nein/situationsabhängig kann ich verstehen, nicht aber unterschiedliche Definition WR als solche.
Gibt es da ggf. eine Übersicht?