Demnach würde bei jedem Unfall mit einem Fahrzeug älter 10 Jahre immer Abzug bei Insassenverletzungen erfolgen. Fast jeder Hersteller emphiehlt nach 10 Jahren die Airbags auszutauschen
ist natürlich ein Argument, Marco
aber auch übergreifend eine interessante juristische Betrachtung:
- wie verbindlich sind Hersteller - Empfehlungen?
- handelt der Fahrzeughalter fahrlässig gegenüber Dritten, wenn er Vorgaben des Herstellers ignoriert und dadurch anderen
einen Schaden zufügt?
