2. es wird nur die Versicherung umgeschrieben, Der Käufer gibt dir eine Neue EVB und bei der Zulassungsbehörde wird lediglich der Versicherungsnehmer gewechselt. ( Machen wir oft bei VFW die früher übergeben werden).
Ich lasse den Käufer mit der bisherigen Zulassung fahren, denn er hat schon nächste Woche einen Termin zur Ummeldung. Natürlich geht die Meldung der Übergabe an die Versicherung und an das StVA raus. Die Versicherung geht mit Übernahme des Fahrzeugs auf den Käufer über. Alleine für die Beitragszahlung haftet man noch gemeinsam.
danke für die Tipps
Frage dazu: wenn die Versicherung mit Übernahme Fahrzeug (und entsprechender Benachrichtigung) auf den Käufer übergeht, wozu ist dann eine eVB erforderlich? Ist das die Goldrandlösung oder ein "muss"?