Beiträge von Skipper
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@Tino JCW, Du hast Recht, die Abrechnung erfolgt nach WLTP, aber Verbrauchsangaben in Prospekten und Autotests sind überwiegend noch nach NEFZ, das finde ich inzwischen nicht mehr ok.
Deine Steuern berechnen sich nach Hubraum und Deinen 159 g/km. Formel hab ich nicht im Kopf, findest Du im Internet. -
Da haben sich jahrelang viele Leute beschwert, dass die angegebrnen Normverbräuche Scheinwerte sind.
Heute beschweren sich alle, dass die nun höheren Werte zu Mehrkosten führen. Und der Fiscus lacht sich ins Fäustchen.
genau so ist es.
Aber wann endlich ist der WLTP- Verbrauch in Publikationen verpflichtend anzugeben? Es wird, soweit ich das verfolgt habe, immer noch auf NEFZ umgerechnet, ein unschönes Verwirrspiel
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Ich hatte mich bisher nie getraut, richtig fest dran zu ziehen, weil es in den Videos über den MINI auf Youtube immer so einfach aussah.
Aber jetzt habe ich den Dreh raus. 
Melanie und Antje, dann auf zur Chellenge beim nächsten MINI- Treffen


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toll geschrieben, Marco, interessant, was Du aus Deinem Cooper machst

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Corona spart bisher mehr CO2 ein, als wir mit dem Klimapaket in Jahren geschafft hätten (behaupte ich jetzt einfach so).
Fahrverbote in Städten erscheinen fragwürdig, wenn jetzt auch bei ganz wenig Verkehr die Feinstaubbelastung mancherorts nicht abgenommen hat.
Ist der Autofahrer wirklich der Sündenbock?
Wäre eine erneute Forderung nach einem Tempolimit auf Autobahnen gerechtfertigt? -
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in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" Heft 11, wird der GP auf 2 Seiten vorgestellt.
Das Fazit ist " Der GP sieht nicht nur cool aus, sondern verbindet Sportpotential mit reichlich Fahrspaß ohne Stress." -
Andrea, ich will keine Spaßbremse sein, aber hast Du wegen der Demontage mal den TÜV befragt?
In der StVZO §20 (4) heisst es:
"Abweichungen von den technischen Angaben, die das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis durch schriftlichen Bescheid für den genehmigten Typ festgelegt hat, sind dem Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis nur gestattet, wenn diese durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt worden ist oder wenn das Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage erklärt hat, daß für die vorgesehene Änderung eine Nachtragserlaubnis nicht erforderlich ist."