THG Prämie Vergleich - mit Treibhausgas Minderungsquote THQ und dem eigenen E-Auto Geld verdienen?

  • Super danke! Leider noch nicht ganz eindeutig für mich, da ich meine THG Quote ja nicht verkaufe sondern abtrete und im Gegenzug eine Prämie erhalte.

    Einkünfte aus sonstigen Leistungen sind in der oben zititierten Quelle angegeben.

    Danke für die Quelle!

    Hier ein Zitat aus der oben genannten Quelle:

    Wichtig: Wenn die Einnahmen aus den sonstigen Leistungen abzüglich der Werbungskosten unter 256 Euro liegen, bleiben diese Einkünfte sogar vollständig steuerfrei. Betragen die Einkünfte aus Leistungen dagegen 256 Euro oder mehr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.


    Damit hat sich das Thema für mich erledigt. Die THG Quote kann nur für ein E-Auto welches in Betrieb ist (angemeldet usw.) abgetreten oder verkauft werden. Die Werbungskosten die für den Betrieb meines Mini Cooper SE und damit für den Erhalt der Prämie/Quote notwendig sind, betragen laut ADAC 687 € pro Monat. Da kann die Prämie aber noch deutlich steigen :) (Anders sieht es natürlich für einen Gewerbetreibenden aus, der diese Kosten bereits absetzt.)

  • Die Werbungskosten die für den Betrieb meines Mini Cooper SE und damit für den Erhalt der Prämie/Quote notwendig sind, betragen laut ADAC 687 € pro Monat. Da kann die Prämie aber noch deutlich steigen :) (Anders sieht es natürlich für einen Gewerbetreibenden aus, der diese Kosten bereits absetzt.)


    Du hast den Mini privat und der ADAC sagt, dass der Betriebe des Mini Werbungskosten erzeugt, die man dann absetzen kann ?

    Wenn ja, weisst du wo das steht.

  • Du hast den Mini privat und der ADAC sagt, dass der Betriebe des Mini Werbungskosten erzeugt, die man dann absetzen kann ?

    Wenn ja, weisst du wo das steht.

    Es geht hier ja um "Sonstige Einkünfte". Wie folgende Quelle sagt: Steuererklärung | Sonstige Einkünfte > Sonstige Leistungen (lohnsteuer-kompakt.de) kann ich, wie bei den meisten anderen Einkünften auch, die sogenannten Werbungskosten, also den Aufwand um überhaupt diese Einkünfte zu erzielen, abziehen.

    Natürlich kann ich diese Kosten nicht grundsätzlich "absetzen". Ich kann diese Kosten, oder zumindest einen Teil davon, aber von der Prämie abziehen und sobald ich dabei auf unter 255 € komme, hat sich die Angabe auf der Steuererklärung erledigt. Denn in Wirklichkeit ist ja das Auto zu besitzen/fahren trotzt Prämien, THG-Quote keine KFZ Steuer usw. immer noch ein Minus Geschäft. Aber DIES IST KEINE STEUERBERATUNG. Ich sage nur, wie ich vorgehe.

    Die Angabe vom ADAC war einfach nur ein Hinweis welche Kosten denn so im Durchschnitt entstehen um überhaupt die Möglichkeit zu haben seine THG Quote zu verkaufen/abzutreten. Natürlich ist das dann bei jedem je nach Fahrprofil usw. individuell.

  • Die THG Quote kann nur für ein E-Auto welches in Betrieb ist (angemeldet usw.) abgetreten oder verkauft werden.

    Meines Wissen nach reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag im Jahr zugelassen war, um die Quote verkaufen zu können.

    Die Quote kann natürlich für ein Fahrzeug nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden, falls das Auto verkauft wird kann der Käufer die Quote erst im nächsten Kalenderjahr verkaufen.

  • Meines Wissen nach reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag im Jahr zugelassen war, um die Quote verkaufen zu können.

    Die Quote kann natürlich für ein Fahrzeug nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden, falls das Auto verkauft wird kann der Käufer die Quote erst im nächsten Kalenderjahr verkaufen.

    Das mit einem Tag wird man zwar in der Praxis durch die Bearbeitungszeiten der beteiligten Firmen und Behörden nicht schaffen, ist aber theoretisch richtig.

  • Ich habe die THG Prämie im Dezember beantragt. Die steuerliche Seite ist ja noch nicht endgültig geklärt. Ich habe in einem anderen Forum die Antwort des FA Wiesbaden auf die Frage eines Mitglieds dieses Forum gefunden. Ich hänge dieses Foto mal hier an, sollte es gegen irgendwelche Regeln verstossen, bitte löschen.

  • Ich glaub, dass die Werten Damen und Herren beim Finanzamt das nicht so richtig durchdacht haben weil wie jens__k schon geschrieben hat müssen sie bei einem Steuerpflichtigen Einkommen dann auch die dafür aufgewendeten Werbungskosten berücksichtigen. Jetzt weiß ich nicht, ob das nicht sogar auf die gesamte Steuererklärung zurück strahlt? Der Betrieb des Kfz ist für dieses Einkommen nicht erforderlich aber der Besitz des angemeldeten Fahrzeugs. Also Kaufpreis, Anmeldegebühren, Kennzeichen-Kosten und die jährliche Versicherung und Wartung. Man müsste dem Finanzamt gegenüber nur glaubhaft argumentieren, dass man das KFZ als Investition gekauft hat, in der Hoffnung auf zukünftig steigende THG Quoten. Da würde man zwar niemals den break even haben aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass man ein guter Geschäftsmann sein muss