Beiträge von iPhoneast

    Die Folie wurde mit einem Cutter geschnitten (allerdings nicht von mir). Meine Türen habe ich auch schon mit meinem Firmenlogo als Folierung verschönert. Das habe ich aber auch nicht selbst gecuttet, weil ich keinen Cutter habe. Ist waschanlagenfest und seit 1,5 Jahren drauf.


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    Du musst dir jemand mit einem Cutter suchen.


    Badge hinten und vorne beim Vorfacelift sind identisch groß. Der vordere Badge hat noch zwei Positionierstifte, der hintere nicht.

    Schwarze Spiegelkappen sind drauf. Für vielen von euch ist das normal, für mich ist eine Modifikation.

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    Ich erwarte keine Begeisterungsstürme für diesen Normalmod. Es sind auch noch alle Fingernägel dran. Die originalen gelben Spiegelkappen konnte ich zerstörungs- und zerkratzfrei demontieren. Wenn jemand danach sucht, gerne per PN.

    Es ist doch nicht so ganz einfach.


    Da gibt es noch irgendwas Internationales, was sich Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Hörbarkeit [2017/71] nennt und am 5. Oktober 2016 in Kraft getreten ist. Sachen gibt's. Die EU-Beamten sollen ja nicht zu viel zu tun haben, gell.


    https://eur-lex.europa.eu/lega…OJ%3AL%3A2017%3A009%3ATOC


    Dort ist noch ausdrücklich eine "Pausenfunktion" für das AVAS genannt und erlaubt.


    Sinnvollerweise hat man das relativ bald wieder geändert, was am 10. Oktober 2017 in Kraft getreten ist.


    https://eur-lex.europa.eu/lega…69670&from=EN#d1e38-112-1


    Delikater Weise betraf die Änderung das Verbot der "Pausenfunktion".


    Laut meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Typ FML2E Variante XP31 (Vorfacelift) am 17. Oktober 2019 genehmigt worden. Ich fürchte, dass das nachträgliche Bimmercoden der Pausenfunktion des AVAS beim Mini SE Vorfacelift doch gegen irgendwelches Recht verstößt, selbst wenn es einen einfach erreichbaren Schalter gibt, bei jedem Neustart des Fahrzeugs das AVAS wieder AN-gestellt ist und somit der von mir in meinem früheren Beitrag

    erwähnten VERORDNUNG Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG entspräche.


    Also neben dem Verlust der Gewährleistung wegen Popeln am Steuergerät droht vermutlich auch der Verlust der Betriebserlaubnis, was üblicherweise Fahren ohne Versicherungsschutz mit sich zieht bzw. dazu führt, dass die Versicherung erst mal zahlt, sich aber dann das Geld vom Versicherungsnehmer wieder holt.


    Fazit: Es ist schwierig und Logan5 hatte doch nicht so unrecht.

    Man kann diese 6 Tasten programmieren, indem man sich gerade im Menü an der Stelle befindet, wo man hinwill und dann eine Taste länger gedrückt hält bis es einmal Piep macht.

    So habe ich z.B. auf Taste 1 das Ein- bzw. Ausschalten des Headup-Displays gelegt. Taste 2 ist Navi-Karte 200m in Fahrtrichtung, Taste 3 ist Navi-Karte 500m nordweisend und Taste 6 ist AVAS ein/aus.

    Danke. Das ist so einfach, dass ich das nie vermutet hätte. Ich dachte, das mit dem langen Drücken gilt nur für Radiostationen. Halbjurist halt.

    .., da ich mir sowas überhaupt nicht zutraue.

    Bimmercode ist mittlerweile relativ idiotensicher. Auch wenn der gemeine Jurist als technisch wenig versiert gilt, du schaffst das 8).


    Vollversion von Bimmercode plus OBDII-Stecker plus ein Smartphone, mehr braucht es nicht. Es kostet halt ein bisserl, dafür kannst du dir auch kodieren, dass die Spiegel beim Zusperren anklappen (damit du von der Ferne siehst, ob du das Zusperren mal wieder vergessen hast), dass der zuletzt gewählte Fahrmodus auch beim nächsten Anlassen noch so eingestellt ist (z.B. Green) und vieles mehr.


    Das Meiste davon ist menügeführt, in den Expertenmodus muss man ja nicht reingehen, denn da kann man wirklich Schlimmes anstellen. Steuergeräteprogrammierung ist mit Vorsicht zu machen, Bimmercode hilft dir wunderbar dabei.


    Ich komme leider nicht aus deiner Ecke, sonst wäre ich dir gerne behilflich gewesen.

    Ausschalten ist illegal.

    So pauschal ist das nicht richtig. Seit 1.7.2019 müssen in allen neuen Typen von E-Autos und Plugin-Hybriden AVAS-Systeme eingebaut sein. Seit 1.7.2021 müssen alle neu zugelassenen E-Autos und Plugin-Hybride mit AVAS ausgestattet sein.


    Ich erlaube mir, eine Kopie des Anhangs XIII der VERORDNUNG Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG hier einzufügen


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    AVAS


    1. Systemleistung

    Wenn ein Fahrzeug mit einem AVAS ausgestattet ist, muss es die nachstehenden Anforderungen erfüllen.


    2. Betriebsbedingungen


    a) Schallerzeugungsverfahren

    Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen. Wenn das Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, der innerhalb des vorstehend definierten Geschwindigkeitsbereichs in Betrieb ist, darf das AVAS kein Schallzeichen erzeugen.

    Bei Fahrzeugen, die über eine eigenständige akustische Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, ist es nicht erforderlich, dass das AVAS beim Rückwärtsfahren ein Schallzeichen erzeugt.


    b) Schalter

    Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen.


    c) Dämpfung

    Der Geräuschpegel des AVAS darf während des Fahrzeugbetriebs verringert werden.


    3. Art und Lautstärke des Schallzeichens

    a) Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.

    b) Das vom AVAS zu erzeugende Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine automatische Veränderung des Geräuschpegels oder von Merkmalen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

    c) Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines ähnlichen Fahrzeugs der Klasse M1, das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht überschreiten.


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    Aus dem Anhang XIII dieser wunderbaren Verordnung geht hervor, dass ein leicht erreichbarer Schalter und ein Default "ON" ausreichen. Bei Fahrzeugen mit Typengenehmigung vor dem 1. Juli 2019 und Erstzulassung vor dem 1. Juli 2021 muss gar nichts vorhanden sein (so etwas habe ich in der Form eines Plugin-Hybrids von einem anderen deutschen Automobilhersteller, flüsterleise ganz legal).


    Leider weiß ich nicht, wann der Mini SE seine Typengenehmigung bekommen hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der per Bimmercode kodierbare Unterpunkt "Akustischer Fußgängerschutz" im Fahrzeugmenü als "leicht erreichbarer Schalter" gilt. Zudem weiß ich nicht, was in der Typengenehmigung steht. Es könnte ja sein, dass dort irgendeine Verpflichtung zur ständigen Aktivierung steht.


    Aber grundsätzlich illegal ist das Abschalten von AVAS nicht, solange es beim nächsten Start wieder an ist und ein leicht erreichbarer Schalter vorhanden ist.


    Ich komme zu meinem persönlicher Schluss, dass die Bimmercodierung mit Default On zumindest mal gegen EU-Recht nicht verstößt. Der Schalter ist halt ein leicht erreichbares Untermenü. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, die den Verfall von Garantieansprüchen und Verletzung von sonstigem Recht absichtlich unberücksichtigt lässt.

    Heute Morgen ging der ferngesteuerte Start der Standklima erst beim vierten oder fünften Mal. Gerade eben ging es auf Anhieb.


    Softwarestand 162.001


    Heute Morgen war es wohl dann nicht die Software vom Mini, nehme ich an. Eher Server- oder ganz eigene Providerprobleme ( O2).