Alles anzeigenDas ehe ich nicht so.
Sicher ist ein Endpreis ausgehandelt worden, der auf dem alten MwSt. Satz basiert, letztlich liegt der Bestellung aber auch ein Nettopreis zugrunde auf den die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige MwSt. gezahlt werden muss.
Wann der Geschäftsabschluss getätigt wurde ist egal, es gilt das Datum der Lieferung, bzw. Rechnungsstellung und damit der 01.07.
Wir im Handel haben das Problem ja aktuell, da wir kurzfristig größere Anpassungen im SAP diesbezüglich vornehmen mussten
Wir haben noch Aufträge aus dem März, die wir mit 19% eingekauft haben, die aber erst jetzt im Juli mit 16% geliefert und berechnet werden.
Moeffi hat zu 100% Recht!