Ich habe den Antrag Anfang August Online gestellt und da wollten die bereits eine Kopie des Fahrzeugbriefs haben. Aber seit 01.09.2020 gilt wohl wieder etwas anderes:
Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:
Kauf:
Rechnung
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)
Leasing:
Leasingvertrag
•verbindliche Bestellung
•Kalkulation der Leasingrate
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)
Quelle: BAFA Infoblatt