Die Option "Türgriffbeleuchtung im Rückwärtsgang" gehört ja zu den Optionen, die codierbar, schick und sogar in puncto Rundumsicht wirklich sinnvoll sein können, aber im Gegensatz etwa zum TFL hinten sicher nicht zulässig ist, oder? Hat da jemand vielleicht mal irgendwo eine klare rechtliche Aussage zu aufgetan?
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RE: Abblendlicht ausschalten
Mich hat die ganze Thematik tatsächlich nicht losgelassen, ergo habe ich auch noch einmal das BMVI angeschrieben. Neben der grundsätzlichen Frage der generellen Zulässigkeit der Schaltung "Tagfahrlicht plus Schlusslicht" wollte ich als Zweites vor allem mit Blick auf etwaiges Erlöschen der Betriebserlaubnis wissen, ob denn dann ein Umcodieren eines Fahrzeuges mit ursprünglicher Schaltung "TFL ohne Schlusslicht", wie es bei unseren Minis ja Standard ist, zulässig wäre oder man dann eben…