Beiträge von brummi

    Erstmal Glückwunsch zu M3 - an dem bin ich auch im Moment dran. Mal sehen, ob er zu uns stösst.


    Falls Dir der gute, alte Tacho fehlt - mir würde er fehlen ;)


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    Er hat ihn gleich drin gelassen

    Mir wurde damals erklärt, dass die "neuen" Sommerreifen von der NL nicht weiterverkauft werden können / dürfen. Auch wenn die Reifen nur ca. 10 km Laufleistung haben, kann ein Händler sie dann nicht mehr als neu verkaufen.


    Ich bin daher die Sommerreifen zwei Monate gefahren und habe dann auf Ganzjahresreifen umgerüstet - die Sommerreifen habe ich dann auf Ebay-Kleinanzeigen verkauft.

    Dann wundert es mich aber tatsächlich, wie es sein kann, dass BMW/MINI z.B. gebrauchte Winterräder zu Vorzugspreisen anbietet. Ich denke mal, da hat dir jemand ganz schönen Humbug erzählt.

    Ich wurde im schwarzen R56 ohne TFL derart oft aus allen Richtungen übersehen (oder schlicht unterschätzt), dass ich das Abblendlicht 12 Jahre lang erst gar nicht ausgemacht habe. Da waren n paar brutale Situationen dabei. Ja, im Hellen. Landstraße wie Autobahn. Paar anständige rote Lichter helfen mancher Schnarchnase beim Wachwerden.


    @brummi


    Dass es dir da auch um Umcodieren ging und sich die Antwort explizit darauf bezieht, kann man aber tatsächlich nur erahnen. Es liest sich wie generelle Frage nach der Zulässigkeit der gemeinsamen Schaltung. :)

    @ Ostfried: nein, ich habe nicht explizit danach gefragt und demnach hat sich die Antwort auch nicht direkt darauf bezogen. Da die gemeinsame Schaltung explizit erlaubt ist, unterstelle ich, dass die entsprechende Codierung ebenfalls erlaubt ist. Ich werde es auf jeden Fall machen lassen, zumal dann eben auch Fernlöichtassi und adaptive Kurvenlicht auch funzt

    Doch, die Zwischenlösung Tagfahrlich und Rückleuchten (Autostellung) hat den Vorteil, dass sowohl der Fernlichassistent als auch das adaptive Kurvenlicht funktioniert. Beides funktioniert, warum auch immer das so gemacht wurde, eben nicht, wenn du ganz normal FAhrlicht einschaltest.
    Ich denke, dass genau DAS der Casus Knacktus für uns ist.


    @ Ostfried: da du ja die gleiche Antwort erhalten hast wie ich (s.o.) lies bitte nochmal den ersten Satz in meiner Antwort: "Ist erlaubt"


    Daraus ist zu schliessen, dass bei älteren Modellen, bei denen es ab Werk nicht so ist, eine Umcodierung zulässigist.

    Diese Sätze z.B. wären mir ausreichend:


    "Die geforderte Einschaltung der Schlussleuchten zu den eingeschalteten Tagfahrleuchten ist bereits zulässig."


    "6.2.7.6.2 die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind..."



    Wie er die mail zusammengestellt hat, ist doch wurscht; er hat offensichtlich die relevanten Stellen zusammen geführt. Wie hättest >Du es denn gerne?



    ABER: Du kannst es nutzen, musst es aber nicht - ganz wie Du willst.


    Hier die Nr. 48 zum selbst nachlesen, aus der alle Zitate stammtn - und die hat EU Rechtscharakter:


    https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2016.265.01.0125.01.DEU

    So, ich hatte ja gesagt, dass ich die Antwort raussuche, und siehe da, gefunden:


    Zitat Anfang



    Am 15.03.2018 um 08:23 schrieb Buergerinfo, BMVI <Buergerinfo@bmvi.bund.de>:



    Sehr geehrter Brummi,



    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat, kann ich Ihnen nun folgende Antwort geben:



    Die geforderte Einschaltung der Schlussleuchten zu den eingeschalteten Tagfahrleuchten ist bereits zulässig.


    Bei Einführung der Tagfahrleuchten war die Einschaltung der Schlussleuchten aus Energiespargründen nicht gewollt, da Glühlampen als Lichtquellen in den Schlussleuchten den Mehrverbrauch merkbar erhöhten und die positive Kosten-/ Nutzenbetrachtung der Tagfahrleuchten bei Einführung gekippt hätten. Im Rahmen der fortschreitenden Ausrüstung mit LED-Lichtquellen wurden die Vorschriften bereits angepasst.



    Auszug aus der für Typgenehmigungen anzuwendenden UN-Regelung Nummer 48:



    6.2.7.6 Sind Tagfahrleuchten vorhanden und gemäß 6.19 in Betrieb, gilt Folgendes:


    6.2.7.6.1 Entweder müssen sich die Abblendscheinwerfer gemäß den Anforderungen von Anhang 13 automatisch, je nach den Umgebungslichtverhältnissen, ein- bzw. ausschalten (z. B. Einschalten bei Nachtfahrten, Fahrten durch Tunnel usw.) oder


    6.2.7.6.2 die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind, oder


    6.2.7.6.3 es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen, dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls und vorhandenen Umrissleuchten Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten.


    Dies kann wie folgt erreicht werden:


    6.2.7.6.3.1 durch Vorhandensein zweier deutlich verschiedener Niveaus der Beleuchtungsintensität der Instrumententafel für Nacht und für Tag, die dem Fahrer anzeigen, dass die Abblendscheinwerfer einzuschalten sind, oder


    6.2.7.6.3.2 durch unbeleuchtete Anzeiger und die Kennzeichnung von manuell bedienten Betätigungseinrichtungen, die gemäß Regelung Nr. 121 beleuchtet werden müssen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind, oder


    6.2.7.6.3.3 durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 13 aktiviert wird, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Scheinwerfer für Abblendlicht eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist.


    6.2.7.7 Unbeschadet der Vorschriften in 6.2.7.6.1 dürfen sich die Abblendscheinwerfer automatisch, in Abhängigkeit von anderen Faktoren wie der Zeit oder den Umgebungsbedingungen (z. B. Tageszeit, Fahrzeugstandort, Regen, Nebel usw.) ein- oder ausschalten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    A. Wxxxxx


    ____________________________________________________


    Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst


    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


    Invalidenstraße 44


    10115 Berlin


    Tel.: 030 2008 3060



    Zitat Ende