Der Kunde soll da bisschen heiß gemacht werden und dann zum Händler vor Ort marschieren und sich da ein richtiges Angebot machen lassen.
Aber wenn ich die Infos im Internet bekomme, dass die 3. Blende im Ablagenpaket enthalten ist, dann frage ich da nicht nach. Und ich bezweifle, dass der
bei jedem Kunden JEDES Detail der einzelnen Pakete runter rasselt, bzw. extra drauf hinweiset "Vorsicht, die 3. Blende St nicht dabei.". So gehe ich in dem Gewissen eine Blende zu bekommen aus dem AH und wundere mich 2 Monate später.
Klar ist es nur Spielerei, aber die Infos sollten in sich konsistent sein. Wenn ich eine Brücke Plane versuche ich auch Leistingsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Entwurfspläne aufeinander abzustimmen. Und ihr glaub nicht zu wie vielen rechtlichen Streitigkeiten es kommt weil genau solche Fehler passieren. Warum sollte das beim Autokauf anders sein?
Für mich bleibt zu sagen. Wenn der
mich nicht explizit darauf hinweist kann ich rechtlich auf Grundlage der Internetanzeige sicherlich auf eine 3. Blende pochen und würde von jedem Richter recht bekommen. Und das kann ja nicht Ziel von BMW sein. Bzw. kann BMW ja nicht seine Kunden dumm finden und mit Absicht davon ausgehen, dass die meisten eben nicht nachhaken und es für gut belassen werden.