Beiträge von Feger_Michi

    Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann.

    Warum soll ich etwas mit der gegnerischen Versicherung machen?
    Darum hat sich der Unfallgegner zu kümmern.


    Wenn der den Schaden dort nicht benennt ...


    Ich habe bisher immer Abtretungen via Autohaus gemacht (respektive die Firma bei der ich angestellt war).
    Falls es "Unstimmigkeiten" gegeben haben sollte, so habe ich nie etwas davon mitbekommen.


    Und so sollte es sein.

    @marco.t


    Vielen Dank für Deine Darstellung.
    Für mich ergibt sich eine große Diskrepanz zwischen den wissenschaftlichen Ergebnissen und dem was führende Fachärzte tagtäglich erleben.
    Jedoch: Keiner von denen sagt, dass Menschen tot umgefallen sind. Es sagt aber auch keiner, dass NOx / Feinstaub unschädlich sei.


    Die große Frage ist jedoch der Grenzwert.
    Und dieser wurde in der EU einheitlich aufgrund einer nicht wissenschaftlich belegten WHO Empfehlung auf 40µ festgelegt.
    Im Moment kenne ich jedoch nur eine Organisation welche diesen mittlerweile "umstrittenen" Wert per Gerichtsbeschluss durchsetzen lässt.


    Und wer muss es ausbaden??? Der deutsche Autofahrer!
    Steht dieser aber in einer Fabrikhalle mit einer zugelassen Belastung von 750µ … dann kräht kein Hahn danach.


    Ich glaube nicht, dass mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten in Bezug auf NOx / Feinstaub Belastung wirklich eine Verbesserung erzielt wird.
    Es werden nur Bürger und Bürgerinnen weiter verärgert und Steuergelder durch blinden Aktionismus verschwendet.


    Wie @Skipper schon schreibt, müssen auch andere Faktoren mit einbezogen werden.


    Und wenn schon Steuergelder eingesetzt werden, dann doch bitte auch für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Brennzelle / Wasserstoff und Tankstellen etc.


    Die E-Mobilität alleine wird unsere derzeitigen Probleme nicht lösen.


    Wie gesagt: Nur meine Meinung

    BTW ich hab da grade was im Netz entdeckt:


    Europäische Verordnung 566/2011


    Die enthält:


    (15) Werden Reparatur- und Wartungsinformationen vom Fahrzeughersteller in einer eigenen zentralen Datenbank gespeichert und nicht mehr in physischer Form im Fahrzeug derart aufbewahrt, dass die Fahrzeughalter sie unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich machen können, damit diese die Informationen über ausgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten eintragen können, müssen diese Aufzeichnungen — sofern die Fahrzeughalter einverstanden sind — auch unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich sein, damit diese die Aufzeichnungen ebenfalls mit Informationen über die ausgeführten Arbeiten vervollständigen können und damit die Fahrzeughalter den Nachweis über sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem einzigen Dokument erbringen können.

    Daraus folgt meines Erachtens doch, dass jeder Drittbetrieb die Möglichkeit haben muß die durchgeführten Arbeiten an den Hersteller (hier BMW/MINI) zu übermitteln.
    Und somit müssten die irgendwie (siehe Frage weiter oben) in das elektronische Serviceheft kommen, oder?

    All,


    da stellt sich mir die Frage: Wie läuft die Übermittlung ab?


    - BMW / MINI Werkstatt meldet den Service über den Online Zugang
    - Daten landen auf einem Zentralen Rechner


    Wie kommen die Daten nun zurück in den MINI?


    - Wird der Schlüssel während der Online Meldung mit den Daten bespielt und diese dann ins Wartungsmenü übertragen?
    - Werden die Daten vom Zentralrechner an den MINI übertragen und dann an den Schlüssel?
    - Was ist mit dem Zweitschlüssel?


    Fragen über Fragen zum eigentlichen Ablauf.