Das vom Audi damals war nur etwas blasser.
Auf jeden Fall.
Aber: Es war auch sehr, sehr selten!
Insofern hat Mandy ein neues Unikat ![]()
Das vom Audi damals war nur etwas blasser.
Auf jeden Fall.
Aber: Es war auch sehr, sehr selten!
Insofern hat Mandy ein neues Unikat ![]()
Ist wirklich sehr geil geworden
Grün ist halt ne super Farbe ![]()
EisSchokoLade: Mandy, alles richtig gemacht
LG
Michael
Ist das überhaupt ne Farbe? Eigentlich ist ja nur schwarz ne richtige Farbe, wenn man Herrn Ford glauben schenkt.
Meine österreichischen Kollegen durften die Farbe der Firmenwagen auch frei wählen. Hauptsache schwarz!
Ob der damalige GF unserer österreichischen NL mit dem Henry verwandt war? Keine Ahnung.
man sollte schnell noch seine Sommerschuhe aufziehen lassen
Jein, denn: Lese gerade dass der Winter zurück kommt - in Hochlagen mit bis zu 15 cm Neuschnee.
Des weiteren: Aufziehen lassen? Nö, selbst ist der Mann.
Hab ja nen Feger der hinterher wieder sauber machen kann ![]()
Dürfen wir über Farben spekulieren?
Charmantes grau???
Das steht heute im Newsletter der Auto-Motor-Sport: https://www.auto-motor-und-spo…ungen-autohandel-service/
In Bayern sagt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgendes dazu:
Da steht z.B.:
Zitat von STMI BayernAlles anzeigenAuszug:
Allgemeinverfügung:
1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt.
Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.
Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sportund Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art.
Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt.
5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
6. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 bis 4 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen.
7. Ziffern 1 und 2 treten am 17. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020. Ziffern 3 bis 5 treten am 18. März 2020 in Kraft und gelten bis
einschließlich 30. März 2020. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020, Az. 51b-G8000-2020/122-45, tritt mit Ablauf des 16. März 2020 außer Kraft.
8. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
Ich würde Werkstätten mal unter Punkt 2 definiert sehen.
Weiterhin denke ich: Es gibt wichtigeres als Service Werkstatt-Termine.
Wie es jedoch bei einer Unfallinstandsetzung aussieht ... weil man ja mobil bleiben muss ... es wird sicher noch die ein oder andere Ausnahme geben,
Gerade aus dem AMS Newsletter gefischt:
Alles anzeigenFESTSTOFF-BATTERIE MIT 800.000 KM LEBENSDAUER
Bringt Samsung die Super-Batterie?
Die Festkörperbatterie gilt länger schon als der heilige Gral der Batterie-Zellenforschung. Jetzt hat Elektronikkonzern und Akkuhersteller Samsung den Prototyp einer Feststoffzelle vorgestellt. Den neuen Akku bezeichnen die Koreaner selbst als „bahnbrechend“.
Feststoff-Batterien heißen so, weil ihr Elektrolyt, also die Verbindung zwischen den Elektroden, nicht flüssig, sondern eben fest ist. Beim Material kann es sich um Keramik oder (kunststoffartige) Polymere handeln. Die Vorteile: Die Zellen von Feststoffbatterien haben eine größere Energiedichte; gleichzeitig erlauben sie den Aufbau größerer Module, weil sie stabiler sind. Das macht die Akkus einfacher, kompakter, leichter sowie billiger. Auch der Aufbau bringt eine Steigerung der Energiedichte, denn weniger Module brauchen weniger Randschichten und Verdrahtung. Zudem reicht Luftkühlung, da die Zellen weniger hitzeempfindlich sind. Wegen der fehlenden Flüssigkeit sinkt außerdem die Brennbarkeit praktisch auf Null – zumindest in den Temperaturbereichen, die beim Auto erreicht werden. Grund genug also, die Feststoff-Akku-Technologie voranzutreiben.
Anode ohne Lithium, hohe Lebensdauer
Samsung aber verabschiedet sich bei seinem Prototyp – was bei Feststoff-Batterien nicht zwingend ist – auch von Lithium als Anodenmaterial. Vielmehr setzen die Koreaner auf eine Kompositschicht aus Silber-Karbon.
Das Material führt einerseits zu einer höheren Kapazität und löst andererseits das Problem der so genannten Dendritenbildung von Lithium-Feststoffbatterien. Dendriten sind elektrochemische Ablagerungen von Metall an den Elektroden eines Akkus; ihre Entstehung lässt sich mit dem Prinzip von Tropfsteinen vergleichen. Bei Lithium-Ionen-Akkus kann sich beispielsweise Lithium an den Elektroden ablagern und dort mit der Zeit zu kleinen Nadeln heranwachsen, die im schlimmsten Fall die Trennschicht zwischen Anode und Kathode (Separator) durchstoßen, was wiederum einen Kurzschluss zur Folge hat.
Die Dendritenbildung ist eine typische Alterungserscheinung von Akkus. Der Samsung-Akku hat also eine besonders hohe Lebensdauer. Die Batterie soll bis zu 1.000 Ladezyklen überstehen.
Hohe Energiedichte ermöglicht 800 Kilometer Reichweite
Samsung entwickelt gezielt auf Anwendungen in der Elektromobilität hin und verspricht dank der (prinzipbedingt) hohen Kapazität Reichweiten in Elektroautos von 800 Kilometer pro Vollladung. Der Akku könnte also 800.000 Kilometer halten.
Die volumetrische Energiedichte beträgt 900 Wattstunden pro Liter (Wh/l). Zum Vergleich: Die jüngsten Tesla-Batterien liegen angeblich bei 820 Wh/l. Im Vergleich zu einer Lithium-Ionen-Batterie soll der Samsung-Protoyp sogar um 50 Prozent kleiner sein. Weiterer Vorteil: Das neue Anodenmaterial Silber-Karbon erlaubt eine Dicke von nur 5 Mikrometern – deutlich flacher als herkömmliche Lösungen bei Lithium-Ionen-Batterien.
Quelle: klick
Es bleibt spannend - auch in Tagen, die es so noch nie in Europa gab ...
Gruß
Michael