...da gehts um die Geschwindigkeitsabweichung durch den veränderten Abrollumfang zum Originalrad.
Der ist tatsächlich grenzwertig mit, wird aber fast immer durchgewunken. Normalerweise hilft eine bestätigte Tachojustierung
Das sind doch nur 1,3%
Also in Deutschland voll im zulässigen Bereich bis 2%, somit keine Tachoangleichung
@Fluty mach ein Ausflug zu mir in den Schwarzwald und laß die Reifen hier beim TÜV problemlos eintragen ![]()