Woran siehst Du denn, wenn auf anderem Weg eine neue Version aufgespielt wurde, außer am Stand xxx-xx? Theoretisch siehst Du das bei keinem Navigationsgerät, wenn sich optisch nichts ändert, egal ob TomTom oder sonst etwas. Es sei denn Du fährst bspw. immer wieder durch ein Neubaugebiet und guckst, ob die neuen Steaßen irgendwann in Deinem Navi angezeigt werden.
Was im Katalog steht und was vertraglich vereinbart ist, sind verschiedene Dinge. Und bei beiden ist das i.d.R. immer mit dem Zusatz versehen „vorbehaltlich etwaiger Änderungen“ o.ä.
Vielleicht magst Du uns einfach mal einen Auszug aus Deinem Vertrag als Screenshot einstellen, was genau da steht. Oder Du gehst zu einer Rechtsschutzberatung, einem Anwalt etc.
Und hol mal tief Luft, die User hier versuchen zu helfen und sind nicht Dein Vertragspartner, den Du angreifen solltest.
Das ist erneut ein hochinteressanter Post von Dir. Du kannst es ja zensieren, wenn das Geschäftsgebaren des Konzerns hier nicht thematisiert werden soll.
Ich finde schon, dass man nach Möglichkeit bevor man unterschreibt wissen sollte, worauf man sich da einlässt.
Also halten wir fest, es ist nicht verifizierbar, ob die Updates over the air tatsächlich erfolgen.
Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass bis dato kein Update ota erfolgt ist. Die gegenteilge Behauptunng von Mini ist vermutlich schlicht falsch.
Ich denke, das BGB gilt auch für Mini, Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten, siehe § 434 BGB, Auszug:
>> Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
...
3Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,... <<