Beiträge von jcw231

    Hallo, danke für die mühevolle Forschungsarbeit.


    Für wie dumm und einfältig halten die einen denn eigentlich. Das ist ja schon beleidigend.


    Nicht nachweisbare, "unsichtbare" Ota-updates nur für den Wohnort wo man eigentlich gar kein Navi braucht.


    Ich glaube das nicht, bis zum Beweis des Gegenteils halte ich das für eine glatte Lüge. Der Konzern hält seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ein.

    Nee, da sind nur die Lampenfassungen für das Rücklicht. Da hatte ich zusammen mit dem Händler auch nachgesehen.

    Hm, "mt dem Händler nachgesehen".


    Das könnte, könnte Den dann auf die Idee bringen so zu argumentieren, dass der fehlende Felgenschlüssel bekannt war, das Auto trotzdem ohne Vorbehalt abgenommen wurde und er deshalb nichts mehr mit dem Problem zu tun hätte.


    Und damit würde er wahrscheinlich auch durchkommen. Aber wer weiss, vielleicht ist es ja ein ehrbarer Händler der sich davon ganz unabhängig in der Pflicht sieht.

    Was gut ist die Rechnung ist noch offen!
    Vllt lass es so bleiben.


    Wenn man mal weiterüberlegt ist es doch so, dass der Händler die TÜV-Kosten nicht aus eigener Tasche zahlt. Ihm wird das von Mini aus dem MSI-Vertrag erstattet.


    Wenn er nun auch noch den Kunden schröpfen will, könnte er doppelt kassieren. Das kann nicht sein, der Kunde hat den TÜV doch bereits mit dem MSI-Vertrag bezahlt.


    Das müsste der Händler doch einsehen?


    Das ist der Unterschied zwischen einem kompetenten Händler und einem, den Sie selbst suchen müssen.
    .,.


    Es ist zum Totlachen, wenn es nicht zum Heulen wäre.


    Das ist die Preisliste 2016, das war Grundlage des Vertrages, dort Seite 26:




    Ob sich das 2018 geändert hat ist völlig ohne Belang, das betrift nur Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen Preisliste geschlossen wurden.


    Ich bin gespannt.


    Im Prinzip ist das doch ganz einfach, es gilt das, was im Kleingedruckzten gestanden hat, als das Servicepaket "gekauft" wurde.


    Wenn das mit TÜV/HU beworben war ist das bis zum Ablauf der damals vereinbarten Laufzeit auch mit TÜV/HU geschuldet.


    Wenn Mini danach die Konditionen ädnert erfasst das nicht die bereits abgeschlossenen Altverträge. Deren Konditionen bleiben unberührt.


    Verträge sind bindend, weder der Kunde, noch Mini kann Verträge nach Belieben rückwirkend ändern.

    Woran siehst Du denn, wenn auf anderem Weg eine neue Version aufgespielt wurde, außer am Stand xxx-xx? Theoretisch siehst Du das bei keinem Navigationsgerät, wenn sich optisch nichts ändert, egal ob TomTom oder sonst etwas. Es sei denn Du fährst bspw. immer wieder durch ein Neubaugebiet und guckst, ob die neuen Steaßen irgendwann in Deinem Navi angezeigt werden.
    Was im Katalog steht und was vertraglich vereinbart ist, sind verschiedene Dinge. Und bei beiden ist das i.d.R. immer mit dem Zusatz versehen „vorbehaltlich etwaiger Änderungen“ o.ä.
    Vielleicht magst Du uns einfach mal einen Auszug aus Deinem Vertrag als Screenshot einstellen, was genau da steht. Oder Du gehst zu einer Rechtsschutzberatung, einem Anwalt etc.


    Und hol mal tief Luft, die User hier versuchen zu helfen und sind nicht Dein Vertragspartner, den Du angreifen solltest.

    Das ist erneut ein hochinteressanter Post von Dir. Du kannst es ja zensieren, wenn das Geschäftsgebaren des Konzerns hier nicht thematisiert werden soll.


    Ich finde schon, dass man nach Möglichkeit bevor man unterschreibt wissen sollte, worauf man sich da einlässt.


    Also halten wir fest, es ist nicht verifizierbar, ob die Updates over the air tatsächlich erfolgen.


    Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass bis dato kein Update ota erfolgt ist. Die gegenteilge Behauptunng von Mini ist vermutlich schlicht falsch.


    Ich denke, das BGB gilt auch für Mini, Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten, siehe § 434 BGB, Auszug:


    >> Sachmangel
    (1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.


    ...


    3Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,... <<


    "Funktioniert" es denn? Wie kann ich denn nachprüfen, ob die Versprechungen tatsächlich eingehalten sind, wenn sich "optisch" nichts an der Version ändert?


    Was heisst denn nun, "der Katalog war schneller fertig"? Genau das, was im Katalog steht erwartet der Kunde, genau das ist es auch, was vertraglich vereinbart, verkauft und bezahlt ist. Genau das hat Mini zu liefern. Und zwar ab Kauf, nicht erst nach ein paar Jahren.

    Da ich am Montag mit meinem MINI in der Werkstatt war, habe ich mal nachgehört wie das mit dem Update „Over the air“ funktionieren soll.


    Die Aktualisierungen erfolgen lt. Service/Werkstatt nur für die Gegend in der man mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Das passiert anscheinend im Hindergrund, an der Version ändert sich optisch nichts.
    ...

    Wie soll man denn dann nachprüfen, ob überhaupt ein Update erfolgt? Wenn ich von Hamburg nach München fahre erfolgt das Upate sukzessive "für die Gegend in der ich unterwegs bin"?


    Bei BMW, immerhin technisch exakt dasselbe System, wird over the air die ganze Deutschlandkarte upgedated. Bei Mini soll das ganz anders sein?


    Ich glaube eher Mini will einen hier schlicht für dumm verkaufen.
    Das "Over-the-air-Kartenupdate" ist bs zum Beweis des Gegenteils ein Märchen, es scheint zumindest noch nicht real zu existieren.