Der Fahrzeugauftrag enthält alle ab Werk verbauten Bauteile, nebst freigeschalteter Funktion.
Wenn Dein Händler das Auto an den Tester hängt, wird der Fahrzeugauftrag ausgelesen und geprüft ob es Aktualisierungen gibt und hier wird geprüft ob der Fahrzeugauftrag im Auto mit dem in München hinterlegten übereinstimmt.
Hast Du jetzt per Codierung den FA geändert, wird bei diesem Check dies sofort festgestellt und es kann zu Problemen bei z.B. Kulanzthemen, etc. kommen.
Erwirbst Du jetzt aber nachträglich ein von BMW angebotenes Erweiterungspaket, wie z.B. das JCW-Kit mit Klappenanlage, dann wird das neue Bauteil im FA im Auto und in München hinterlegt und damit passen beide Versionen zusammen.
Beim F30 hatte man auch bei bestimmten Konfigurationen eine Kamera im Spiegelfuss und da konnte man gegen einen gewissen Obulus sich die Verkehrszeichenerkennung durch den Händler freischalten lassen und das wurde dann auch ganz offiziell über den Händler im Fahrzeugauftrag hinterlegt.