Die Begründung war, dass sie über die von BMW zur Verfügung gestellte Software die erforderlichen Optionen nicht anpassen können.
Das ist korrekt. MINI bzw. die Vertragswerkstatt darf und kann solche Einbauten nur vornehmen, wenn es als offizielle Nachrüstlösung geführt wird, z.B. wie bei den Union Jack Rückleuchten für die Modelle ohne.
Durch den Abgleich der Steuersoftware zwischen Fahrzeug und Hersteller würden Manipulationen durch Dritte erkannt und damit sei die Gewährleistung futsch.
Wenn der Hersteller danach sucht, wird er solche Änderungen finden. Die Frage ist nur, warum sollte er danach suchen, wenn kein Fehler mit dem Bauteil auftritt. Und auch nur wenn mit diesem Bauteil ein Fehler auftritt kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern. Bei allen anderen Bauteilen/Steuergeräten wird der Hersteller vor Gericht nicht durchgkommen, wenn er die Gewährleistung verweigert.
Außerdem würde wahrscheinlich die BMW-Software jede Änderung im Rahmen eines Werkstattaufenthalts erkennen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen,
Das ist grundsätzlich nicht ganz richtig. Die Software sucht beim Anstecken des Diagnosesystems nicht eigenständig nach Veränderung und führt ein Update durch. Nur wenn es ein Problem mit einem Steuergerät gibt, dann wird ein Update aufgespielt. Auch bei BMW verfährt man nach dem Verfahren, "don`t touch a running system". Alles andere wäre auch nicht Zielführend, da es Kapazitäten in der Werkstatt bindet.
Danach müsste man wieder erneut entsprechende Optionen setzen.
Richtig, wenn ein Steuergerät durch die Werkstatt mit einem Update versorgt wurde, sind alle Einstellungen, die nicht durch die Werkstatt gemacht wurden weg. Es gibt quasi eine Kopie der Werte, die im Steuergerät gesetzt sein müssen und nur wenn Änderungen offiziell in dieser Kopie hinterlegt werden, z.B. beim Tausch auf die Union Jack Rückleuchten, nur dann werden auch diese Änderungen erhalten bleiben.