Bei dem von Dir geschilderten Verlauf hätte ich einen Anwalt eingeschaltet. Der kann fachlich beurteilen lassen, ob der enorme einseitige Verschleiß aufgrund von Fehlbedienung oder eines Materialfehlers zustandegekommen ist.
Selbst ein gelegentlichen Bedienen der Handbremse zum Einlenken kann m.E. nicht zu einem solchen Verschleiß führen.
Ob die Scheibe getauscht werden muss oder nicht, ist durch Mindestmaßvorgaben der Hersteller klar zu belegen. Da gibt es keine oder nur sehr geringe Interpretationsspielräume.
Wie gesagt, manchmal hilft es nicht zu diskutieren. Da muss man klare Ansagen "Einigung oder Anwalt" in der Werkstatt machen und diese dann natürlich auch durchziehen. Oft reicht schon ein einziges Schreiben des Anwalts, das -auch ohne Rechtschutz- nicht die Welt kostet. Das kann klappen muss es aber nicht.
Aber Deine Erfahrungen mit dem "un- " ist ein Einzelfall. Sicher habe ich solche Erfahrungen in den verschiedensten Markenwerkstätten auch schon ab und an gemacht und mich biestig darüber geärgert. Der Hauptteil von Mitarbeitern in den Betrieben macht aber einen guten und nicht immer einfachen Job.