Das sehe ich nicht so. Ein Auto welches beim Händler noch gar nicht präsentiert wurde, schon mit einem Nachlass zu versehen, ist taktisch absolut unklug. Förderungen auszuweisen macht sinn, aber einen Nachlass und das ohne Not? Na ja letztlich muss es der Händler verantworten was er da auspreist. Kaufen wird ihn dafür ziehmlich sicher keiner ;)))
Zum einen ist die Händlerpräsentation eh ein Witz, da der e-MINI schon auf etlichen Messen rund um die Welt gestanden hat und z.B. nach der IAA auch bei Händler- und Niederlassungs-Events gewesen ist. Bei so einem Niederlassungs-Event konnte ich ihn sogar fahren.
Zum anderen gibt‘s momentan von MINI selbst organisierte Ausfahrten für e-Begeistere, auf die man sich bewerben konnte - z.B. gab es eine größere Gruppenausfahrt letztes Wochenende in den Cotswolds in GB.
Als Nächstes sprechen über 100.000 Bestellungen, die MINI inzwischen hat, nicht dafür, dass ihn niemand zu dem Preis haben möchte. Immerhin etwa 1.000 € günstiger als ein Verbrenner-S mit vergleichbarer Ausstattung.
Dann fahren in München etliche Werksangehörige inzwischen mit ihren e-MINIs ganz normal im Straßenverkehr.
BMW selbst stattet gerade seine ‚drive now‘ Flotte damit aus. In Hamburg hab ich schon einen davon gesehen.
Aus meiner Sicht macht es somit absolut keinen Sinn, den Wagen bis zum 28.03. unter Tüchern zu verstecken. Machen die Händler zwar, aber die Anweisungen sind aus vorgenannten Gründen nicht so streng wie bei früheren Neupräsentationen. Der Kunde, der ihn sehen möchte und den Verkäufer oder die Verkäuferin nett fragt, darf das Tuch kurz lüften.
Und eben aus den Gründen - der Wagen ist eh auf der Straße - dürfen Händler und Niederlassungen ihre Vorführungwagen auch vor dem 28.03. schon zulassen, wenn sie das möchten.
Grüße
Peter