Die Polizei kann bei Verbau der JCW Pro Klappenabgasanlage an einem genehmigten Modell nicht 100% nachweisen, dass beispielsweise bei Vorbeifahrt die Klappe offen war, da momentan einfach die Möglichkeit besteht die Klappe manuell zu schließen.
Es wäre lediglich ein Verdacht und dieser reicht bekanntlich nicht aus.
Genau das ist auch der Grund, wieso die manuelle Steuerung inzwischen bei aktuellen Fahrzeugen verboten ist (außer die Lautstärke ist bei geöffneter Klappe nicht lauter als im Fahrzeugschein angegeben).
Bei der JCW Pro Klappenabgasanlage hat man einfach der Vorteil, dass nichts eingetragen werden muss und theoretisch niemand jemandem nachweisen kann, dass die Klappe in einer bestimmten Situation geöffnet war. (ein Schelm, wer böses dabei denkt
)
Probleme kann man sicherlich bekommen, falls sich die Klappe sich nicht mehr schließen lässt oder defekt ist - so, dass sie immer
geöffnet bleibt und somit die EG-Genehmigung nicht erfüllt wird.
Dies würde sich dann bei einer Messung der Lautstärke bestätigen und man wäre sicherlich schnell über den tolerierten +5dB, als im Fahrzeugschein angegeben.