Beiträge von Hellboy85

    Hallo,


    eine Einzelabnahme war es in meinem Fall sowieso, weil ja gleich die Federn, Spurplatten und beide Radsätze (Sommer Original, Winter Zubehör) eingetragen wurden und zu den Kosten kann ich nicht's sagen, sonst bekomm ich Ärger ?

    (seit 20 Jahren Karosseriebauer bei BMW/Mini/Alpina und somit best Friend mit unseren Gutachtern ?).

    Auf der Zulassungsstelle gab jedenfalls keine Probleme, Fzg.Schein erweitert und fertig.


    Lg

    Hellboy

    Hallo Minions,


    bezüglich der Radabdeckung möchte ich mich hier doch kurz mal "einmischen" , da ich selbst grade erst

    Spurplatten und Fredern hab eintragen lassen ( zwar an meinem 330E G20, spielt aber keine Rolle).


    Spurplatten müssen nich unbedingt nach der neuen EG-Zulassung eingetragen werden, es besteht

    weiterhin die Möglichkeit sie nach StVZO eintragen zu lassen, siehe hier....


    Radabdeckung.PNG


    Ich bin auf meinem F54 vorne 15mm und hinten 18mm pro Rad gefahren mit 30er Eibach Federn und 19" Orginalfelgen.

    Genau diese Spuplatten habe ich auf den 3er übernommen, wieder incl 30er Eibach Federn, da ich schon nach dem ersten "anprobieren"

    gesehen hatte das dass so nix wird an der Hinterachse nach EG hatte ich mit meinem Prüfer gesprochen und dieser hat mich freundlicherweise,

    darauf hingewiesen und wie ihr seht schreibt Eibach es inzwischen dazu.


    LG


    Hellboy

    Hallo Minions,


    ich hab hier eine neue JCW Course Spoke in 8 x19" passend für alle F54.

    Die Felge ist Neu und in der Orginalverpackung (siehe Bilder)

    Wer also einen fiesen Bordsteinschaden hat oder sonstige Schäden, hier ist deine Gelegenheit ;).


    UPE 734,05€, Leebmann24 597,52€)


    Preis incl. Versand Deutschlandweit: 450€


    Abhohlung nach absprache in 67346 Speyer möglich



    IMG_20210515_201400.jpgIMG_20210515_201542.jpgIMG_20210515_201452.jpgIMG_20210515_201338.jpg

    ???
    Was machst du denn dann, wenn "dein" Gutachten zerschossen oder angezweifelt wird? Wenn das Auto repariert ist, sind die Beweise vereitelt. Für einen denkbaren Rechtsstreit sind das die allerschlechtesten Voraussetzungen.


    Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann. Vorsätzliche Beweisvereitelung wie gesagt. Der oben erwähnte Rat des DEKRA-Gutachters war ein guter Rat.

    Ich hab ja auch nichts davon geschrieben der gegnerischen Versicherung etwas vorzuenthalten, sondern lediglich davon abgeraten selbst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen.


    Das Autohaus nimmt selbstverständlich Kontakt auf, denn die wollen ja auch ihr Geld.
    Wie gesagt Abtretung/RKÜ unterschreiben, fertig.


    Bei Streitigkeiten muss dann der Gutachter erklären warum, wieso, weshalb er das Gutachten so erstellt hat.
    Selbst dann musst du dich also nicht mit der Versicherung auseinander setzten.


    Übrigens kommt es bei Haftpflichtschäden nur bei 1 von 1000 Schäden vor das ein Gutachten angezweifelt wird, anders ist die Sache bei Kostenvoranschlägen vom Autohaus, aber das ist dann auch wieder ein anderes Thema :-).

    Selbstverständlich können die Kosten des DEKRA-Gutachtens erstattet verlangt werden. Eben dieses Gutachten muss halt das "Schadensmangement" zugrunde legen. Und nicht unnötig ein weiteres Gutachten beauftragen.

    Stimmt die Kosten müssen erstattet werden, hat ja auch niemand bestritten ;-).


    Aber die Kosten kann nur der Auftraggeber einfordern, daher muss er das dann selbst übernehmen, das kann das Autohaus, in dem Fall, nicht übernehmen.
    Wenn das Autohaus das Gutachten in Auftrag gibt, kann es auch die Kosten einfordern, sonst nicht.


    Das Autohaus wird auch kein zweites Gutachten in Auftrag geben, wenn schon eines gemacht worden ist.
    Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Schadenserweiterungen kommen wird das Autohaus den Gutachter (hier die DEKRA) kontaktieren und das mit ihm besprechen bzw das Gutachten erweitern lassen.


    LG
    Chris

    Also ich rate grundsätzlich davon ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen, denn diese wird immer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten und zwar in ihrem Interessen, nicht in deinem, z.Bsp. das sie dir einen Gutachter schicken, der dann natürlich im Sinne der Versicherung arbeitet.
    Ganz beliebt in solchen Fällen sind auch so genannte Partnerwerkstätten der Versicherung, an die sie dich dann verweisen wollen.


    Wie schon gesagt Auto beim freundlichen abgeben, RKÜ unterschreiben und fertig.


    Da du das Gutachten schon selbst erstellen lassen hast, wirst du dich auch selbst um die Erstattung der Kosten für selbiges kümmern müssen, denn du hast es ja in Auftrag gegeben und nicht das Autohaus.


    Grundsätzlich ist es heut zu Tage leider so, das die Versicherungen immer extremer versuchen Kosten zu sparen und dementsprechend viel einfach nicht bezahlen wollen, egal ob bei eigen Kunden oder, wie in deinem Fall, bei Fremdkunden.


    Ein Beispiel aus dem Werkstattalltag:


    Bei mir im Autohaus landen 85% der Aufträge bei denen eine Frontscheibe getauscht wurde, vor Gericht bzw sind die Anwälte länger damit beschäftigt.
    Und jetzt Achtung! der Grund dafür, ist die Umweltplakette!
    Es geht also um nicht einmal 6€ und trotzdem immer wieder das selbe Theater.


    Wir beschäftigen inzwischen 3 Anwaltskanzleien um der Masse an Versicherungsstreitigkeiten Herr zu werden.


    Also, wenn ihr nicht müsst, dann lasst das lieber das Autohaus machen und setzt euch nicht selbst mit der Versicherung auseinander.


    LG
    Chris

    Hallo liebe Minions,


    wichtige Info für alle die sich dieses Jahr noch einen Diesel F55/56/57 bestellen wollen.


    Ab Produktion Juni 2019 werden alle(!) Dielmotoren für die Baureien F55/56/57 eingestellt.


    Es wird ab 06/19 nur noch für die Modelle F54 und F60 Dieselmotoren geben.


    BMW/Mini begründet diese Entscheidung damit, dass der Marktanteil dieser Modell in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich auf nur noch 4,5% gesunken ist.


    Wer also noch einen neuen Diesel bestellen möchte, sollte die zeitnah in erwägung ziehen.


    LG


    Chris





    Hallo captainhb,


    das ist doch genau das richtige Thema für mich, weil genau mein Job ;-).


    Für dich ist es am einfachsten, wenn du einfach zu deinem freundlichen bzw in die Niederlassung fährst, denn dann brauchst du dich
    um nichts kümmern oder dir Sorgen machen.


    Kurz gesagt: Du gibst dein Auto beim freundlichen ab und damit hat es sich für dich auch schon erledigt.


    Genauer erklärt:


    Du fährst zu deinem freundlichen und sagst das dir jemand ins Auto gefahren ist, sprich es ist ein Haftpflichtschaden.


    Du unterschreibst eine RKÜ-Reparaturkostenübernahmebestätigung und ab dann übernimmt das Autohaus alles weitere für dich.


    Es wird ein Gutachter beauftragt für die Schadensfestellung, evtl. Wertminderung und die Festsetzung der Reperaturdauer.


    Parallel wird das Autohaus den gesamten Vorgang an eine Anwaltskanzlei weiter leiten um evtl. unklarheiten mit der gegnerischen Versicherung zu klären.


    Du hast Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder wenn du keines brauchst auf Nutzungsausfall für die gesamte Reperaturdauer.


    Mit der RKÜ übergibst du den gesamten Vorgang an das Autohaus, somit auch evtl. einen Rechtsstreit, das ist dann alles Sache des Autohauses und du bist fein raus.


    Die gegnerische Versicherung wird das Gutachten nur, in äusserst seltenen Fällen anzweifeln und bei so einem "kleinen" Schaden sicherlich nicht und selbst wenn, ist es ja nicht dein Problem, denn du hast ja den gesamten Vorgang abgetreten.


    Zur Wertminderung: Nach deiner Beschreibung ist der Schaden ja recht "klein", daher denke ich nicht das hier eine relevante Wertminderung eintreten wird, aber das entscheidet natürlich der Gutachter.


    Zum Leasing: Die BMW Bank hat natürlich das letze Wort, denn ihr gehört das Fzg ja, die Bank mischt sich üblicherweise aber nur ein wenn der Schaden deutlich größer ist. Heißt zum Bsp., wenn der Schaden 50% des Wiederbeschaffungswertes oder mehr beträgt, wird die Bank meistens entscheiden das Fzg nicht mehr instandzusetzen, weil es sich für die Bank nicht mehr lohnt das Fzg nachher zurück zu nehmen (weil Unfallfzg usw.).
    Ist hier aber natürlich kein Thema.


    Noch mal kurz zusamm gefasst:
    Du fährst zum freundlichen, gibts dein Auto ab, unterschreibst die RKÜ, nimmst ein Ersatzfzg mit und holst später dein Fzg greinigt und repariert wieder ab.
    Das wars für dich, du musst dich um nichts kümmern und dir auch keine Sorgen machen, wegen evtl Rechtsstreits.


    So ich hoffe ich hab das ganze vertändlich erklärt, wenn nicht einfach noch mal nachfragen ;-).


    LG


    Chris