Beiträge von FredPitt

    Vertragspartner ist der, der dir den Vertrag vorlegt und auf dessen Geschäftspapier die Vertragsbedingungen aufgeführt sind.
    Ja, ich denke in deinem Fall ist das der Händler. ;)


    Und ja, eigentlich steht jeder Seite eine gegengezeichnete Ausführung im Original zu. Das ist im Normalfall beim Autokauf per Auftragsbestätigung vernachlässigbar - in deinem Fall aber vllt. ganz nützlich.

    Habs ja auch noch mal schriftlich per E-Mail das der Preis steht. Also mir reicht das, ich denke auch im schlimmsten Fall hätte das Bestand.

    Ich hab die Klausel gestrichen und dazu geschrieben, das wie mit dem Verkäufer besprochen, diese Bestellung von der Preiserhöhung nicht betroffen ist und das der ursprüngliche Preis gilt. Mehr kann ich nicht tun. Ich denke dass das ausreichend ist.


    Habs kopiert/abfotografiert und shicke es morgen zurück.

    So Sache ist geklärt.


    Mein Freundlicher hat bei MINI wohl durchgedrückt, das ich den Ursprünglichen Preis bezahlen muss. Es hatte wohl nichts mit der Änderung der Konfig und auch nichts mit dem Passus in den AGB zu tun. Er hat mir eine Mail vorgelesen, die der Händler von Mini erhalten hat und dort steht wohl "....der neue Listenpreis gilt für alle im April PRODUZIERTEN Minifahrzeuge vom Typ XX, XX, XX...". Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen... Ist mir aber auch egal, ich habe schriftlich per E-Mail von Ihm die Bestätigung, das für mich der Ursprüngliche Preis greift.


    Auf der Auftragsbestätigung soll ich die Klausel einfach durchstreichen und unterschrieben zurückschicken.

    Heute keinerlei Reaktion von meinem Verkäufer. Ok, er bat mich um Geduld, daher habe ich ihn heute auch nicht kontaktiert. Mal schauen ob ich Morgen von ihm höre.


    Trotzdem fühle ich mich derzeit alles andere als gut betreut. Bevor ich unterschrieben hatte, war alles perfekt, ich war mit dem Service super zufrieden.

    Der Händler wollte mich gestern zurückrufen, ist nicht passiert. Ich hab dann gegen Abend selber angerufen:


    Verkäufer: "Alle Mini die nun im April gebaut werden haben das Problem, wir sitzen hier zwischen den Stühlen."
    Ich: "Sind Sie sicher das es damit zu tun hat"?
    Verkäufer: "Ja, auch wenn wir das Auto direkt am 1 April liefern könnten und nicht erst im September, gilt der neue Preis. Aber ich warte auf Rückruf von Mini".
    Ich: "Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen! Kennen Sie den Passus 2 der Verkaufsbedingungen, dort steht was anderes".
    Verkäufer: "Hmm, ja, ich muss auf Rückruf von Mini warten, bitte gedulden Sie sich noch etwas."


    So in etwa, war das Telefonat gestern. Ich bin richtig genervt, von der ganzen Situation. Der Händler scheint keine Ahnung zu haben. Ich berichte weiter...

    @Manni77 es hat nichts mit meiner Änderung der Konfiguration zu tun!


    Auch wenn ich die Änderung zurückziehe bzw. nicht beauftrage, wollen die den neuen Preis von mir!


    Bei Fahrzeugen mit Lieferzeit > 4 Monate, darf der Hersteller den Preis um 5% anziehen ohne das du was tun kannst. Machen anscheinend viele Hersteller so, war mir bis dato nicht bekannt!


    Durch die Änderung der Konfig, die noch nicht mal einen preislichen Unterschied ergeben hat (selber Preis und selber Auftrag wie zuvor), wurde es vom Autohaus lediglich noch mal vermerkt.


    Den Passus das der Hersteller erhöhen darf steht IMMER in den AGB.


    Soeben mit meinem Verkäufer telefoniert, Fazit: Er kennt diesen Passus gar nicht und wußte wohl auch nicht das der JCW im April teurer wird. Will sich nun erkundigen/schlau machen und sich noch mal heute oder morgen bei mir melden. Ich bleibe gespannt!


    @Uschi23 Ich bin ganz bei dir! Für mich auch ein NO-GO!


    P.S.: Gerade neu im Forum und direkt so ein hitziges Thema angeleihert... :/

    An alle die hier schreiben "So ist das nunmal, du hast das so unterschrieben". Ja das habe ich und darum bin ich auch selber Schuld.


    Was mich an der Sache stört, das der Händler am 9.3 sicherlich schon davon wußte, das die Preise angehoben werden. Schließlich kann man die neue Preisliste schon seit Ende Februar im BMW Presseportal herunterladen. Er hat es aber nicht für nötig gehalten, mir das nur anzudeuten! Und die 2te Auftragsbestätigung, wurde genau am Tag erstellt, an dem das 14Tägige Widerrufsrecht erlischt, obwohl ich die Konfiguration schon eine Woche vorher geändert habe. Keine Ahnung ob das immer so lange dauert, aber irgendwie nerven mich diese 2 Punkte total.


    Aber ich werde nun nachher mit dem Verkäufer sprechen und dann weitersehen. Ich möchte ihm auch nichts unterstellen, aber es macht für mich stark den Eindruck.