Im B2B Geschäft sind solche Preisgleitklausel nichts ungewöhnliches.
Wir sind z.B. extrem vom jeweils aktuellen Stahlpreis abhängig.
Daher arbeiten wir in unsere Verträge in der Regel diese Preisgleitklauseln ein.
Aber dies wird in der Verhandlung mit dem Kunden besprochen und verhandelt, und selbstverständlich entsprechend schriftlich fixiert.
Für mich ist es immer schwer verständlich warum auch beim Autokauf nicht offen
über Vertragsinhalte gesprochen wird.
Sowohl der Händler sollte seine AB erklären, aber auch wir Kunden haben eine "Mitwirkungspflicht" und sollten die AB nicht einfach so abheften.
Bin gespannt, wie dieser Fall ausgeht.
Gruß
Jojo