….bin jetzt kein Experte was diese Thema angeht - eher „interessierter Laie“.
Aber meine Suche ergab das wohl ein Kabel von vorne gezogen werden müsste.
Was soll den angeschlossen werden?
….bin jetzt kein Experte was diese Thema angeht - eher „interessierter Laie“.
Aber meine Suche ergab das wohl ein Kabel von vorne gezogen werden müsste.
Was soll den angeschlossen werden?
Hier: https://aos.bmwgroup.com/c/por…coupe/f56/de_MINI-F56.pdf
sind die Bestandteile des aktiven Fußgängerschutzes eindeutig eingezeichnet - ob es uns gefällt oder nicht…….
Queen Mary 2 ... welche Art Antwort mit welcher juristischen Aussagekraft erwartest Du jetzt hier in diesem nicht-juristischen Forum?
Allenfalls gut gemeinte Vermutungen.
Es müsste schon jemand mit fundiertem juristischen Wissen antworten.
Und selbst dann - was machst Du dann mit der neuen Erkenntnis?
Könnte ja ein kundiger Jurist hier im Forum sein, oder nicht?
Ach ja was ich mache ist klar : Natur Ablauf neue einbauen.
Es geht mir um die „Spezialisten“ die ggf. meinen: Wenns dem TÜV nicht auffällt dann wird das schon passen…….
Wir haben jetzt auf 24 Seiten herausgearbeitet, dass (sofern die SA 8TF Aktiver Fußgängerschutz) verbaut ist die Gasdruckfedern nicht älter als 5 Jahre alt sein dürfen, bzw. das Datum nicht abgelaufen sein darf.
Auch haben wir herausgearbeitet, dass es wohl vorkommt, das bei der Hauptuntersuchung nicht immer genau hingeschaut wird - (wie z.B. auch bei mir).
Was mich wirklich interessiert (habe nix im www gefunden), wäre folgender Fall:
Dämpferdatum abgelaufen.
Unfall mit Fussgänger - dieser schwer verletzt - z.B. Kopfaufprall auf Fensterrahmen unten.
Kann ein „findiger“ Anwalt dem Fahrer des Fahrzeuges hieraus „einen Strick“ drehen? Logisch das der Fahrer in 99% der Fälle schuld sein wird, aber ich meine so ähnlich wie wenn ein Unfall mit komplett abgefahrenen Reifen passieren würde. Dann würde ja sicher jemand sagen (unjuritisch) „ erhöhte Schuld“
Gerne auch die Frage ob die Polizei bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagen könnte, weil „erheblicher Mangel“,
Kann da jemand hier einschätzen?
Danke im Voraus.
Alles anzeigenIrgendwie interessant das Thema, so langsam aber sicher sollte es aber doch jedem klar sein.
Die Dinger dürfen bei der HU nicht abgelaufen sein (bzw. nicht älter als 5 Jahre wenn ohne Verfallsdatum).
Sonst kein “TÜV”, da erhebliche Mangel; alternativ hierzu hat der Prüfer den Punkt bei der HU übersehen.
https://www.gesetze-im-interne…zo_2012/anlage_viiia.html
“Lese” Empfehlung:
Kapitel 1 und 6.7.
Grüße aus Monaco.
Glaskugel lesen……… könnte aber richtig Geld kosten.
Falls Du in der Nähe wohnst:
Mit etwas Glück bekommst Du grob 150€ für alle 4. (z.B. EBay Kleinanzeigen oder Quoka).
Also rechnen tut sich dass nicht. Besser versuchen den Händler gegen Aufpreis (z.B. 200€) gleich mit Ganzjahresreifen ausliefern zu lassen ( z.B. Michelin Cross Climate)