@AndyK hat ja ganze Zeit von Schmidt Shift geredet
Beiträge von harley
-
-
@dawnson wäre ja dann mit Schiebedach Pflicht
-
kommt natürlich auch auf deinen Händler drauf an und wie lange auf 112 steht, aber bis 112 wären Änderungen möglich
-
sollte schon passen
-
Ja schönes Cabrio - gute Farbkombi und gute Felgen
-
-
Liegt am ermessen jedes Richters in Deutschland, haben hier nicht wie in den USA Common Law - hier wäre der Gesetzgeber in Deutschland klar gefordert, die Gesetzgebung zu regeln wie von den Richtern gefordert.
Der Anwalt darf nun weiterhin filmen weil er den Prozess gewonnen hat. Bei einem Unfall wie der ob der jeweilige Richter dann entscheidet Dashcam wird als Beweis zugelassen oder nicht, obliegt seiner Entscheidung.
http://www.zeit.de/mobilitaet/…autokamera-gericht-urteil
"In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer geklagt: Ein Cabriofahrer habe ihn von der Straße gedrängt und mit Gesten beleidigt. Als Beleg legte er eine Aufnahme vor, die er mit einer am Lenker angebrachten Videokamera gemacht hatte. Der angeklagte Autofahrer wehrte sich gegen die Verwendung des Videos mit der Begründung, es verletze seine Grundrechte.
Das Gericht sah das nach Abwägung der Interessen beider Parteien anders. Der Radfahrer habe mit dem Filmen vom Lenker zunächst keinen bestimmten Zweck verfolgt. Alle aufgenommenen Personen seien zufällig ins Bild geraten, etwa so wie es bei Touristenfotos der Fall ist. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten, sondern sozial anerkannt, heißt es im Urteil (Az. 343 C 4445/13).
Aufnahme kann gegen den Filmer verwendet werden
Die Grundrechte eines Abgebildeten sind laut des Richters nur dann eventuell beeinträchtigt, wenn die Bilder gegen seinen Willen veröffentlicht würden. Das ist vor Gericht zwar der Fall – allerdings habe sich durch den Unfall auch die Interessenlage der Beteiligten entscheidend geändert, so das Amtsgericht München. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse gehabt, Beweise zu sichern, ähnlich wie man es nach einem Unfall mit Aufnahmen von Bremsspuren und dergleichen tut.
Ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen wurden oder bereits gemachte Aufnahmen mit diesem Ziel verwertet werden, macht in den Augen des Richters keinen Unterschied. Deshalb ließ er das Video für das Verfahren zu. Das Urteil ist allerdings nicht allgemeingültig. Ob ein Video zugelassen wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Dabei können auch Fragen zur Manipulierbarkeit der Aufnahmen eine Rolle spielen. Bislang gibt es kaum einschlägige Urteile."
-
Ich bin da eher der Dampfstrahltyp. Benutze das hier http://www.amazon.de/gp/aw/d/B…8124&sr=8-1&pi=SY200_QL40
einfach Einsprühen, dann Auto waschen und mit Dampfstrahler drüber -
Die Drahtbürste oder Schleifpapier brauchst man als Vorbehandlung auch
-
Am besten wenn Du ihr sagst, dass Du gern benachrichtigt werden möchtest, wenn am Status sich etwas geändert hat, denn Die Verkäufer gucken regelmäßig darauf, geht vielleicht per Email oder SMS. Beim nächsten MINI einfach vor der Unterzeichnung des Vertrages das ansprechen. Kannst ja bei der Bewertung über die Verkäuferin, dann auch mal nicht so eine Superbewertung machen, wenn BMW dich anruft und dich bittet den Verkauf und die Verkäuferin zu bewerten.