Aus den Paragraphenhttp://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433-479433 des BGB begehst Du mit Firma Heermann & Rhein ein Kaufvertrag über den MINI. Daraus ergeben sich vertragstypische Pflichten.
"§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
§ 434 Sachmangel
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§ 435 Rechtsmangel
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§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
- nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
- nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
Quelle: BGB
Ein Beispiel:
Hast Du Anspruch bei Mängeln vom Vertrag zurücktreten, kannst Du das gegenüber deinem Vertragspartner Firma Heermann & Rhein geltend machen.