er kann nach der Leasing-Zeit das Auto übernehmen, von daher jetzt auch die Umbauten.
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr dazu schreiben, da es letzte Woche blöderweise
Diskussionen gegeben hat, aber jetzt muss ich ja wohl doch da durch ![]()
Das Leasingobjekt gehört (bis zum evtl. getätigten Kauf) der Leasinggesellschaft (!),
d.h.
1.) keine Änderung am Objekt, ohne Zustimmung des Leasinggebers und
2.) erst Recht kein Verkauf der Teile (Eigentum der Leasinggesellschaft).
Dies ist unabhängig davon, um welche Art von Leasingobjekt es sich handelt.
Bis zum evtl. Kauf, ist das Fahrzug lediglich gemietet (Leasing = Miete auf Zeit).