Relevant ist die Rechnung, welche Ihr in x Monaten erhalten werdet.
Sollte diese Fragen aufwerfen, wird der Verkäufer weiterhelfen können (und müssen).
Generell kenne ich es aus vergangenen Jahren so:
Bei Preis- und Produktmaßnahmen gibt es immer klare Rahmendaten, wann ein alter Preis zu gewähren ist und wann nicht.
Sog. Altpreisabwicklung bzw. Altpreisgewährung.
Aktuell ist mir diese nicht bekannt, aber das verkaufende Haus wird diese anwenden, wenn es in die Vorgabe passt, ansonsten wird kein Altpreis gewährt.
Ich habe vor einigen Tagen das 11. mal bestellt,
kümmere mich bis April nicht (mehr) um Preise
Kommt die Rechnung, wird Tacheles geredet 
In meinen Fällen gab es noch nie Probleme!
Tip: sehr klare Kommunikation, mit dem Verkäufer, nicht mit Dritten in München etc.
Toitoitoi.