Grundlegende Infos zum Thema,
sprich welche Rechte und Pflichten bestehen,
wenn Ihr Service-/Gewährleistungsaufträge erteilen möchtet:
1.) Schaut vorher mal ins Serviceheft
Service Historie des MINI - Das elektronische Serviceheft F56 F55 F57 F54 F60
2.) Im Anhang zu finden, der MINI Qualitätsbrief.
Stand heute, 08.03.2020, Quelle MINI.de:
„Über die gesetzliche, zweijährige Händlergewährleistung hinaus, können Sie im Falle eines Sachmangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung, nach Maßgabe des MINI Qualitätsbriefs, verlangen.“
3.) MINI Gewährleistung:
https://www.mini.de/de_DE/home/services/gewaehrleistung.html
erwähnt sei dabei, seit 01.11.2016:
MINI Gewährleistung NEWS: 2+1 Jahre - für neue MINI Automobile in Deutschland
Hinweis:
MINI Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge haben eine
verlängerte Gewährleistung für den Hochvoltspeicher.
4.) Bei MINI Next Gebrauchtfahrzeugen, MINI EUROPlus:
MINI Gebrauchtwagen NEXT Garantie - EUROPLUS Garantie - Diskussion
Viel Erfolg,
im Gespräch mit dem MINI Service Berater.
Gruß Oli
