Aber irgendwann stellt sich da die Frage, ob das zumutbar ist oder???
Es gibt ja nunmal das Recht der Nachbesserung. Angenommen ich bekomme zum 3. ein neues Getriebe und es geht wieder kaputt, dann ist die Situation doch eine andere. Ich meine nach der 3. erfolglosen Nachbesserung sehen die Rechte des Käufers/Kunden anders aus.
Ich hatte in meinem 2001er Cooper in 2002 bei 10tkm und
in 2003 bei rund 20tkm (wenn ich mich recht einnere)
jeweils einen Getriebeschaden...
Das dritte Getriebe ist dann, beim Folgebesitzer problemlos
und lange Jahre gelaufen!
Man steckt da nicht drin. Waren es die Getriebe selbst?
Oder wurde bei der dritten Montage ein weiterer Fehler behoben?